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Fragen zum Thema Impfung gegen die Neue Grippe A/H1N1
Ist der Impfstoff sicher?
Angaben hierzu finden sich beim Paul-Ehrlich-Institut als fachlich zuständiger Bundesoberbehörde.
Impfstoffe, wie Arzneimittel allgemein, unterliegen der Zulassungspflicht gemäß Arzneimittelgesetz. Daher durchlaufen sie ein Zulassungsverfahren, in dem neben der pharmazeutischen Qualität die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit durch die nationale oder europäische Zulassungsbehörde überprüft werden. Für die Zulassung ausschlaggebend ist dabei u.a. der Nachweis eines positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses.
Die Zulassung und Anwendung eines Impfstoffes gegen die neue Influenza A(H1N1) beruht auf der jahrzehntelangen Erfahrung mit Grippeimpfstoffen und ergänzenden Untersuchungen mit Musterimpfstoffen. Nicht auszuschließen ist jedoch, dass erst bei breiter Anwendung eines neuen Arzneimittels seltene, bislang unerkannte Nebenwirkungen entdeckt werden. Dem dient die Erfassung und Bewertung von Nebenwirkungsmeldungen während der Anwendung der Influenza A(H1N1)-Impfstoffe.
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