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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Erleichterungen für Unternehmen mit Umweltmanagementsystem

Erleichterungen durch Deregulierung

Von den im Verwaltungsvollzug gewährten Erleichterungen (Substitution) zu unterscheiden sind Begünstigungen, die unmittelbar in Gesetze oder Verordnungen aufgenommen werden (= Deregulierung).

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), der Richtlinie zur Integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz (sog. "Artikelgesetz“) vom 27. Juli 2001 (BGBl. I, Seite 1950) wurden in das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz Ermächtigungsnormen für den Erlass einer EMAS-Privilegierungsverordnung aufgenommen.

Auf der Grundlage dieser Ermächtigungsnormen hat die Bundesregierung am 24. Juni 2002 die EMAS-Privilegierungs-Verordnung verabschiedet (BGBl. I S. 2247), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3392) geändert worden ist.