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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Bayern

Am 22. Dezember 2009 wurden die für Bayern relevanten, für den Zeitraum 2010 bis 2015 erstmalig aufzustellenden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme veröffentlicht. Bayern hat Anteil an den Flussgebieten Donau, Rhein, Elbe und Weser.

Ein Bewirtschaftungsplan gibt Auskunft über den Zustand der Gewässer, über die zu erreichenden Umweltziele und die hierfür erforderlichen Maßnahmen. Der Bewirtschaftungsplan mit dem zugehörigen Maßnahmenprogramm ist eine strategische, behördenverbindliche Leitlinie.

Zentraler und langfristiger Ansatz der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die am 22.12.2000 in Kraft trat, ist es, Oberflächengewässer und das Grundwasser überall in Europa in einen guten Zustand zu versetzen bzw. einen sehr guten und guten Zustand zu sichern. Sie ergänzte und bündelte einen Großteil der bestehenden europäischen Regelungen zum Gewässerschutz.

Der Begriff „guter Zustand“ ist in Art. 2 der WRRL definiert. Der gute Zustand der Fließgewässer und Seen besteht aus dem guten chemischen und dem guten ökologischen Zustand.

Alternativ gilt für Gewässer, die als künstlich oder erheblich verändert eingestuft sind, an Stelle des „guten ökologischen Zustands“ das „gute ökologische Potenzial“ als Ziel. Ein guter Zustand für das Grundwasser ergibt sich, wenn ein guter chemischer und ein guter mengenmäßiger Zustand erreicht sind. Das Nutzungspotenzial der Gewässer soll erhalten und auf der Basis von Nachhaltigkeitsgrundsätzen entwickelt werden, so dass die Ressource Wasser langfristig geschützt und zum Wohle aller nachhaltig bewirtschaftet werden kann. Diese Forderung steht auch im Einklang mit § 6 WHG, wonach die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen sind.

Mit der Bewirtschaftungsplanung gemäß WRRL wurde in Europa ein kontinuierlicher, länder- und staatenübergreifender Dialog eingeleitet und damit eine koordinierte und kohärente Wasserpolitik unterstützt.

Die Zielerreichung ist bis zum Jahr 2015 vorgesehen.

Wenn die Ziele in begründeten Fällen nicht bis 2015 erreicht werden können, sind Fristverlängerungen bis maximal zum Jahr 2027 möglich, in besonderen Fällen können auch weniger strenge Umweltziele festgelegt werden.