Zur Startseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Wasserversorgung in Bayern

Grundsätze und Ziele

Während weltweit rund 1,2 Milliarden Menschen ohne Zugang zu sauberem Trinkwasser sind, beträgt der Anschlussgrad an die öffentliche Trinkwasserversorgung in Bayern 98,9 %.

Auch die Wasserqualität in Bayern ist insgesamt hervorragend. Bei uns kommt im wörtlichen Sinne Trink-Wasser aus der Leitung, was auch in vielen europäischen Ländern keineswegs selbstverständlich ist. Gerade in beliebten Urlaubsländern heißt es nur allzu oft: Kein Leitungswasser trinken! Nicht so in Bayern.

Trinkwasser kann fast überall bedenkenlos genossen werden, zumal es sich auch noch um das hierzulande am besten überwachte Lebensmittel handelt. Rund zwei Drittel des Trinkwassers gelangen völlig naturrein und unbehandelt zum Verbraucher. Die gute Qualität verdanken wir nicht nur unseren natürlichen Voraussetzungen, die es erlauben, ungefähr 92 % des Trinkwassers aus gut geschütztem Grundwasser und aus Quellen zu entnehmen.
Darüber hinaus garantieren Wasserschutzgebiete einen angemessenen Schutz der Wasservorkommen auch für kommende Generationen. Bei der Ausweisung von Wasserschutzgebieten beschreitet Bayern einen sehr maßvollen Weg ohne das Ziel aus den Augen zu verlieren. So werden nur die fachlich notwendigen Bereiche der Wassereinzugsgebiete als Schutzgebiete ausgewiesen, während in anderen Bundesländern vielfach die gesamten Einzugsgebiete herangezogen werden. Im Gegensatz zum Bundesdurchschnitt von etwa 12 % sind daher in Bayern rund 4,5% der Landesfläche von Wasserschutzgebieten betroffen.

Wasserversorgung ist eine kommunale Aufgabe im eigenen Wirkungskreis. Rund 2.350 Versorgungsunternehmen garantieren eine flächendeckende Versorgung mit genügend Wasser und hoher Zuverlässigkeit. Die dezentrale Versorgungsstruktur unter Verantwortung der Kommunen hat sich bewährt. Allen Bestrebungen zu einer Liberalisierung des Wassermarktes, das heißt Einführung eines möglichst freien Wettbewerbs, wird eine klare Absage erteilt. Wasser als unentbehrliches und nicht ersetzbares Lebensmittel darf nicht gehandelt werden wie Strom oder Gas. Die Wasserversorgung soll als Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge in kommunaler Hand bleiben. Eine Beteiligung Privater bei der Durchführung der kommunalen Aufgabe Wasserversorgung kann sinnvoll sein, die Entscheidungshoheit aber soll in kommunaler Hand belassen werden.

Eine verstärkte kommunale Zusammenarbeit und die Teilnahme an freiwilligen Leistungsvergleichen mittels Kennzahlen (sog. Benchmarking) sind auch für kleine Versorgungsunternehmen geeignete Instrumente, um sich für die Zukunft fit zu machen. Gerade vor dem Hintergrund vielfältiger Aktivitäten auf EU-Ebene kommt - auch beim hohen Stand der bayerischen Wasserversorgung - einer zielgerichtete Modernisierung große Bedeutung zu.