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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Schutz vor Hochwasser in Bayern

Die Natur kennt keine Naturkatastrophen - Katastrophen kennt allein der Mensch. Dieser Satz gilt besonders für Hochwasser. Denn die Natur ist Hochwasser gewohnt und wichtige Lebensräume, wie die Auwälder, brauchen es sogar. Die Menschen haben im Lauf der Jahrhunderte durch immer höherwertige Nutzungen am Gewässer das Ausmaß der Schäden durch Hochwasser verstärkt. Heute liegen in den Talauen trotz der immer wiederkehrenden Hochwassergefahr unsere bevorzugten Siedlungs-, Verkehrs- und Gewerbeflächen. Experten prognostizieren, dass infolge des Klimawandels extreme Hochwasserereignisse künftig sogar noch häufiger auftreten werden. Der nachhaltige Schutz vor Hochwasser wird damit zu einem immer bedeutenderen Standortfaktor in Bayern.

Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020

Die Hochwasser an Pfingsten 1999 und in den Folgejahren haben erneut die Notwendigkeit des vorbeugenden Hochwasserschutzes deutlich gemacht. Nachhaltiger Hochwasserschutz kann nur durch eine ursachenorientierte, integrierte und effiziente Hochwasserschutzstrategie umgesetzt werden. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat hierzu das Programm Hochwasserschutz - Aktionsprogramm 2020 aufgestellt. Die erfolgreiche Hochwasserstrategie Bayern wird damit konsequent weitergeführt. Das Programm gibt fachliche Ziele vor, bündelt die Einzelaktivitäten an den Gewässern und zeigt die zu erwartenden Kosten auf. Der integrale Ansatz erlaubt eine rasche und flexible Reaktion insbesondere auf Auswirkungen des Klimawandels. Im Zuge der Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie werden die Planungen und Maßnahmen des Hochwasserschutz-Aktionsprogramms 2020 einen soliden Grundstock bilden. Das Denken und Handeln in Flussgebietseinheiten rückt dabei noch stärker in den Fokus.

Der Hochwasserschutz gehört zu den elementaren Aufgaben des Staates zur Sicherung der menschlichen Daseinsvorsorge. Wesentliche Ziele des Aktionsprogramms 2020 sind daher die Verringerung des Schadenspotenzials und die Gewährleistung eines ausreichenden Hochwasserschutzes. Das Programm sieht gemäß Ministerratsbeschluss vom 8. Mai 2001 für die 20 Jahre Laufzeit Investitionen in Höhe von insgesamt 2,3 Milliarden Euro vor. Dieser Mittelbedarf wird durch bayerische Haushaltsmittel, EU-Mittel, Bundesmittel, Beteiligtenbeiträge Vorteilsziehender sowie Eigenmittel nichtstaatlicher Maßnahmenträger abgedeckt.

Das Aktionsprogramm 2020 erreicht dies durch die Kombination von drei Handlungsfeldern:

  • Natürlicher Rückhalt
  • Technischer Hochwasserschutz
  • Hochwasservorsorge

Nur wenn alle drei Handlungsfelder ineinander greifen, ist optimaler Hochwasserschutz möglich.

Natürlicher Rückhalt

Hochwasser entsteht im Hinterland. Wirksamer Hochwasserschutz muss daher in der Fläche ansetzen. Die Wasserrückhaltung in der Fläche - also im gesamten Einzugsgebiet, in den Auen und in den Gewässern selbst - bringt entscheidende Vorteile:

  • Das Hochwasser fließt gleichmäßiger ab. Gefährliche Hochwasserspitzen werden gedämpft.
  • Kritische Wasserstände treten seltener auf.
  • Durch die Vernetzung von Fluss und Aue wird das Gewässerökosystem aufgewertet.
  • Die biologische Vielfalt nimmt zu.
  • Durch die in den eingestauten Bereichen mögliche Versickerung wird die Grundwasserneubildung gefördert. Wasser versickert dort, wo es anfällt.

Ein Kernstück dieses Handlungsfeldes bilden daher naturnahe Flusslandschaften, Flutmulden und Auen, in denen dem Hochwasser natürliche Ausdehnungs- und Rückhaltemöglichkeiten geboten werden. Hierzu werden Deiche zurückverlegt, Fluss und Aue stärker vernetzt und Auwälder häufiger überflutet, Gewässer und Ufer renaturiert. Die o.g. Maßnahmen werden in Gewässerentwicklungsplänen dargestellt.

Technischer Hochwasserschutz

Natürlicher Rückhalt allein ist aber meist nicht ausreichend, um auf den technischen Hochwasserschutz verzichten zu können. Technische Hochwasserschutzanlagen verhindern bis zu einem festgelegten Bemessungshochwasser - in Bayern in der Regel einem hundertjährlichen Ereignis - das Ausufern des Gewässers und schützen so Bebauung und hochwertige Infrastruktur vor Überflutung. Dazu müssen auch zukünftig Anlagen wie Deiche, Mauern, Flutpolder, Flutmulden, Rückhaltebecken und Talsperren gebaut werden. Darüber hinaus sind vorhandene Anlagen regelmäßig zu unterhalten bzw. zu sanieren. Bayern hat dafür ein Deichnachrüstungsprogramm aufgestellt. Bei allen technischen Maßnahmen bleibt letztlich aber stets ein Restrisiko erhalten, mit dem bewusst umgegangen werden muss.

Hochwasservorsorge

Mit der Hochwasservorsorge können Hochwasserschäden begrenzt oder ganz vermieden und das unvermeidliche Restrisiko verringert werden. Instrumente hierfür sind die Flächen-, Bau-, Verhaltens- und Risikovorsorge.

Die Vermeidung von Bebauung gefährdeter Bereiche ist die wirksamste Maßnahme zur Begrenzung von Hochwasserschäden. Nimmt in hochwassergefährdeten Bereichen die Bebauung stetig zu, so wird auch das Schadenspotenzial wachsen - trotz einer Anpassung der Bebauung an die Gefährdung. Eine wirkungsvolle Flächenvorsorge setzt voraus, dass Überschwemmungsgebiete ausgewiesen werden, an denen sich die Bauleitplanung orientiert. Über die Überschwemmungsgebiete hinaus werden in den Regionalplänen Vorrangflächen für den Hochwasserschutz ausgewiesen.

Bauvorsorge

Durch an die Gefährdungssituation angepasste bauliche Schutzvorkehrungen an bestehenden Gebäuden können Schäden infolge Hochwasser deutlich verringert werden. Hierbei sind Kommunen, Architekten, Ingenieure und Bauherren gefordert. Wertvolle Hinweise liefert dazu die Hochwasserschutzfibel des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Städteentwicklung. Für die Heizöllagerung in Überschwemmungsgebieten wurden am 1. Januar 2001 die Bestimmungen verschärft.

Verhaltensvorsorge

Die Vorbereitung muss lange vor dem Ereignis beginnen. Verhaltensvorsorge bedeutet, die Zeit zwischen der Entstehung des Hochwassers und dem Eintritt kritischer Hochwasserstände zur Schadensminderung zu nutzen. Rechtzeitige und zuverlässige Hochwasserwarnungen sind Voraussetzung für effektive Notmaßnahmen. Schnellere und genauere Vorhersagen sollen durch den Einsatz modernster Geräte- und Kommunikationstechnik möglich werden.

Risikovorsorge

Ein absoluter Schutz vor Hochwasserkatastrophen ist nicht möglich. Ziel der Risikovorsorge ist es, das Schadensausmaß und die Schadenslast bei sehr seltenen Ereignissen zu begrenzen. Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz können oft das Schlimmste verhindern. Dennoch: Ein nicht unerhebliches Restrisiko bleibt. Jeder Einzelne muss in überschwemmungsgefährdeten Gebieten Risikovorsorge, z.B. in Form von Rücklagen oder einer Elementarschadenversicherung, treffen.

Zuständigkeiten beim Hochwasserschutz

Um alle drei Wege der bayerischen Hochwasserschutzstrategie gleichermaßen zu verfolgen, müssen alle Beteiligten zusammenarbeiten. Unterschiedliche Interessen müssen aufeinander abgestimmt und Kompromisse gefunden werden. Nur gemeinsames Handeln führt zum Erfolg. Dies spiegelt sich auch in der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie wider. Aufbauend auf der Kenntnis vorhandener Hochwasserrisiken müssen gemeinsam die richtigen Schlüsse gezogen und Prioritäten festgelegt werden. Dabei sind auch extreme Ereignisse zu betrachten, die das hundertjährliche Hochwasser übersteigen.

Ergebnis ist ein flussgebietsbezogener Hochwasserrisikomanagementplan, an dessen Erstellung insbesondere folgende Akteure beteiligt sind:

Beteiligte Aktionen
Wasserwirtschaftsverwaltung plant und verwirklicht Hochwasserschutzkonzepte an den größeren Gewässern, berät und fördert die Kommunen und Gemeinden, erstellt Hochwasservorhersagen und gibt Hochwassermeldungen heraus
Städte und Gemeinden planen und verwirklichen Hochwasserschutzkonzepte an kleineren Gewässern, berücksichtigen den Hochwasserschutz bei der kommunalen Bauleitplanung (Freihalten von Überschwemmungsgebieten) und sorgen mit den Feuerwehren für die Gefahrenabwehr
Landratsämter weisen auf Vorschlag der Wasserwirtschaftsämter Überschwemmungsgebiete aus und genehmigen die Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen
Regionalplanung weist Vorranggebiete für den Hochwasserschutz aus
Land- und Forstwirtschaft fördert durch eine angepasste Boden- und Waldbewirtschaftung den Wasserrückhalt in der Fläche
Naturschutz unterstützt die Wasserwirtschaft bei der Entwicklung intakter Flussauen
Bürgerinnen und Bürger informieren sich über mögliche Hochwassergefahren und sorgen rechtzeitig vor