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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Landwirtschaft und Trinkwasserschutz - Ausgleich und Kooperation

Um die herausragende Qualität des bayerischen Trinkwassers auch für künftige Generationen zu sichern, brauchen wir in Wasserschutzgebieten eine besonders grundwasserverträgliche Bodennutzung. Zumeist müssen intensive Formen der Landwirtschaft eingeschränkt werden, z B. die Verwendung von Düngern und Pflanzenschutzmitteln. In einem von der TU München erarbeiteten Strategiepapier zur gewässerschonenden Landbewirtschaftung in Bayern können für ganz Bayern standortspezifische Bewirtschaftungsrichtlinien abgeleitet werden.

Für die wirtschaftlichen Nachteile, die den Bauern aus diesen Beschränkungen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft entstehen, besteht auch nach dem neuen Wasserhaushaltsgesetz des Bundes vom 31.07.2009 (§52 Abs.5 WHG), das am 01.03.2010 in Kraft tritt, eine gesetzliche Ausgleichspflicht. Die durch die WHG-Novellierung veranlasste Neufassung des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) beinhaltet darüber hinaus die Ausgleichspflicht für schutzgebietsbedingte Mehraufwendungen für den Bau und Betrieb land- oder forstwirtschaftlicher Betriebsanlagen. In Bayern werden dieserAusgleichsansprüche vom Wasserversorger direkt an die Betroffenen bezahlt.

Die bayerische Staatsregierung unterstützt dabei alle Beteiligten und bietet Hilfe im Vollzug an, durch eine gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Umweltministeriums und des Bayerischen Landwirt-schaftsministeriums über den „Ausgleich für Landwirte und Waldbesitzer in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten“. Die aktuellen Empfehlungen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft enthalten pauschalierte Ausgleichsbeträge und erleichtern den Landwirten und Waldbesitzern den Nachweis ihrer wirtschaftlichen Nachteile.

Pauschalierte Ausgleichsleistungen an Landwirte sind aber nur eines der Instrumente, um den Trinkwasserschutz sicherzustellen. Einen weiteren Weg, der zunehmend beschritten wird, eröffnet der kooperative Umweltschutz. In Bayern bestehen bereits rund 150 unterschiedliche Formen von Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirten. Ihr gemeinsames Ziel ist die grundwasserschonende Landbewirtschaftung, um das Trinkwasser, das aus dem Untergrund gewonnen wird, rein zu halten. Diese freiwillige Zusammenarbeit wird durch privatrechtliche Verträge geregelt. Der Inhalt der Vereinbarungen muss jeweils aus den örtlichen hydrologischen und klimatischen Standortverhältnissen entwickelt und an die jeweiligen Bewirtschaftungsformen angepasst werden. Neben der vertraglichen Vereinbarung von Bewirtschaftungsformen wird auch die landwirtschaftliche Beratung durch Fachleute eingesetzt, um eine möglichst umweltverträgliche Bewirtschaftung zu erreichen.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat eine Zusammenstellung und Auswertung der Kooperationen in Bayern veröffentlicht (Materialien Nr 86. Sept. 1999). Darin ist auch eine Liste von Ansprechpartnern enthalten, um Interessenten die Aufnahme von Kontakten zu erleichtern.

Die Kooperation in Wasserschutzgebieten ist über den finanziellen Ausgleich für Maßnahmen des Trinkwasserschutzes hinaus ein Weg zur Verständigung und zum Interessenausgleich zwischen Trinkwassergewinnung und Landwirtschaft. Der Erfolg der freiwilligen Kooperationen wird von der Qualität der Vereinbarungen und vom Engagement der Beteiligten bei ihrer praktischen Umsetzung abhängen.