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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben

Der Staat fördert wasserwirtschaftliche Maßnahmen und trägt damit entscheidend dazu bei, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen im ganzen Land zu verwirklichen und unzumutbar hohe Kostenbelastungen der Kommunen und ihrer Bürger zu vermeiden. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2005) und den Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA 2010).

Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen, Kleinkläranlagen

Seit 1946 unterstützte Bayern die Kommunen beim Bau von Wasserversorgungsanlagen mit rund 3,5 Mrd. Euro und beim Bau von Abwasseranlagen mit 8,6 Mrd. Euro. Das jährliche Fördervolumen beträgt derzeit rd. 100 Mio. Euro für kommunale Abwasseranlagen und rd. 10 Mio. Euro für kommunale Wasserversorgungsanlagen.

Die Förderung von neuen Vorhaben der kommunalen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung beschränkt sich nach den aktuellen Förderrichtlinien RZWas 2005 auf die Förderung von Vorhaben der Ersterschließung. Zuwendungsempfänger sind die Kommunen. Zuständig für die Abwicklung der staatlichen Förderung sind die Wasserwirtschaftsämter.

Seit Mai 2003 ist auch die Förderung von privaten Kleinkläranlagen möglich. Das jährliche Fördervolumen beträgt derzeit rd. 15 Mio. Euro. Näheres erfahren Sie im Internet unter dem unter "Weiterführende Informationen" (am Ende dieser Seite) angegebenen Link (RZKKA-Online) bzw. im Infoblatt „Förderung von Kleinkläranlagen“.

Wasserbau

Auch für den Ausbau und die Unterhaltung der Gewässer in der Baulast der Kommunen werden durch staatliche Zuschüsse finanzielle Anreize geschaffen.

Förderschwerpunkte sind

  • der Hochwasserschutz, besonders integrale Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte und die daraus resultierenden integral wirkenden Umsetzungsmaßnahmen. (siehe weiterführende Informationen am Ende der Seite)
  • die Gewässerentwicklung, insbesondere zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie.

Derzeit werden für die Förderung kommunaler Wasserbauvorhaben jährlich mehr als 20 Mio. Euro Fördermittel bereitgestellt. Dieser Umfang ist nur deshalb möglich, weil zur Verstärkung der nationalen Mittel auch EU-Mittel für geeignete Vorhaben eingesetzt werden können. Für die Vorhaben, die mit EU-Mitteln kofinanziert werden, bestehen ergänzende Förderbedingungen. So sind z. B. im Bauentwurf in einem Datenblatt ergänzende Angaben notwendig und zum Abruf von Zuwendungen müssen spezielle Formblätter verwendet werden.

Maßnahmen des Wasserbaus, insbesondere die Verbesserung des Hochwasserschutzes in Bayern, haben nach wie vor höchste Priorität für die Bayerische Staatsregierung. Die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes, bisher bekannt unter dem Begriff Konjunkturprogramm II der Bundesregierung, brachte in den Jahren 2009 bis 2011 eine zusätzliche Verbesserung der Mittelsituation für diesen Bereich. Im Rahmen des Investitionsschwerpunktes Infrastruktur konnten in den vergangenen drei Jahren zusätzliche Investitionen von insgesamt 40 Mio. Euro in wasserbauliche Maßnahmen ermöglicht werden. Dabei wurden sowohl kommunale Maßnahmen an Gewässern 3. Ordnung als auch staatliche Maßnahmen an Gewässern 1. und 2. Ordnung mit kommunalen Beteiligtenleistungen umgesetzt.

Weiterführende Informationen

  • Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2005)
Förderung gemäß Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA)
Vorhaben mit EU-Kofinanzierung
Allgemeine Informationen