Zur Startseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Abwasserentsorgung

Grundsätze und Ziele

Die Erfolge der jahrzehntelangen bayerischen Gewässerschutzpolitik, die sich durch den gezielten Ausbau kommunaler und industriell-gewerblicher Abwasseranlagen sowie durch eine Vielzahl flankierender Maßnahmen eingestellt haben, lassen sich an unseren Bächen, Flüssen und Seen erkennen. Rund drei Viertel der Fließgewässerkörper Bayerns weisen bezüglich der organischen Belastung einen guten oder sehr guten Zustand auf. Alle Seen im Freistaat erfüllen die strengen Anforderungen der EU-Badegewässer-Richtlinie.

Einen ganz wesentlichen Anteil an diesem Erfolg haben die bayerischen Kommunen. Anfang der 50er Jahre gab es in Bayern nur wenige kommunale Kläranlagen und das Kanalnetz hatte nur einen geringen Umfang. Heute sind rund 96,4 % der Bevölkerung Bayerns an knapp 2.700 öffentliche Kläranlagen angeschlossen. Die Kanalnetze haben eine Gesamtlänge von über 90.000 km. Seit 1946 haben die bayerischen Gemeinden und Städte rund 34 Mrd. € in die Abwasserentsorgung investiert. Der Staat hat sie dabei mit Zuschüssen von rd. 8,6 Mrd. € unterstützt..

Der Anschlussgrad an kommunale Abwasseranlagen Beschreibung im Text

Etwa 400.000 Einwohner werden auf Dauer über mechanisch-biologische Kleinkläranlagen zu entsorgen sein. Hier steht der Freistaat Bayern den Bürgern mit einem Förderprogramm für Kleinkläranlagen unterstützend zur Seite.

Zuständigkeiten

Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Kommunen zur Beseitigung ihres Abwassers verpflichtet. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wird sie von der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung unterstützt. Diese

  • sorgt als amtlicher Sachverständiger in wasserrechtlichen Verfahren für den Schutz der Gewässer,
  • berät die Kommunen bei Planung, Betrieb und Eigenüberwachung ihrer Abwasseranlagen, bei der staatlichen Förderung sowie bei technischen Fragen beim Vollzug des Satzungsrechts,
  • wickelt die staatliche Förderung ab,
  • unterstützt die Entwicklung leistungsfähiger Verfahren,
  • überwacht im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht die Abwassereinleitungen und prüft, ob der Betrieb den gesetzlichen Vorgaben entspricht und
  • nimmt die nationalen und internationalen Berichtspflichten wahr.

Die wichtigsten Ziele und Maßnahmen der Zukunft sind:

  • Die in Gewässer eingeleiteten Stofffrachten so gering wie möglich halten. Dabei haben Vermeidung und Ersatz belastender Stoffe Vorrang vor Maßnahmen der Abwasserbehandlung.
  • Weitere Verbesserung der Gewässergüte, insbesondere der sensiblen Quellbäche und Oberläufe von Gewässern, durch Anschluss der mit vertretbarem Aufwand noch an Sammelkanalisationen und kommunale Kläranlagen anschließbaren Ortsteile und Nachrüstung der auf Dauer bestehen bleibenden Kleinkläranlagen mit biologischen Reinigungsstufen.
  • Einführung produktintegrierter Umweltschutzmaßnahmen in Industrie- und Gewerbebetrieben zur Verminderung von Frischwasserverbrauch, Abwasseranfall und Schmutzfrachten, wobei insbesondere schwer abbaubare, persistente und ökotoxische Stoffe von den Gewässern fernzuhalten sind.
  • Niederschlagswasser auch in Siedlungsgebieten wieder mehr in den natürlichen Wasserkreislauf einbeziehen; Abfluss so natürlich wie möglich bzw. Versickerung vor Ort über die belebte Bodenzone, Sammlung möglichst vermeiden; finanzielle Anreize, z.B. im Rahmen des Satzungsrechtes (geteilter Gebührenmaßstab), können diesen Prozess fördern und beschleunigen.
  • Sanierung von Regenüberläufen und Bau von Regenbecken.
  • Prioritätsbezogene Sanierung schadhafter und überlasteter Kanäle.
  • Ausbau, Erweiterung bzw. Nachrüstung bestehender Kläranlagen und Kanalisationen auf den Stand der Technik je nach Erfordernis im Einzelfall; Optimierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs.
  • Aufzeigen der Defizite, Entwicklung von Programmen und Durchführung von Maßnahmen bei Abwasseranlagen im Vollzug der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
  • Schutz der Gewässer durch Überwachung der Abwassereinleitungen, zum einen durch die staatliche Überwachung und gleichzeitig durch die Förderung der Eigenverantwortung der Einleiter.
  • Optimierung der Reinigungsleistung von Kleinkläranlagen durch systemgerechte Eigenkontrolle und Wartung mittels regelmäßiger Überprüfungen durch private Sachverständige in der Wasserwirtschaft.