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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Umweltgesetzbuch gescheitert

Aktueller Sachstand

Nach intensiven Verhandlungen ist der UGB-Entwurf gescheitert. Insbesondere die komplexen und bürokratischen Verfahrensvorschriften des Ersten Buches lehnt Bayern ab. Es ist dem Bundesumweltministerium abschließend nicht gelungen, einen sachgerechten, umsetzbaren und praxisnahen Entwurf für ein UGB vorzulegen.

Ehemaliger Aufbau des Umweltgesetzbuches

Der Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) für das Umweltgesetzbuch (UGB) sah insgesamt fünf Bücher vor.

Erstes Buch: Allgemeine Vorschriften und vorhabenbezogenes Umweltrecht

  • Gemeinsame Vorschriften für alle Bücher des Umweltgesetzbuchs (z. B. strategische Umweltrüfung, SUP)
  • Integrierte Vorhabengenehmigung (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP)

Zweites Buch: Wasserwirtschaft

  • Bewirtschaftung der Gewässer
  • Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen (z. B. Hochwasserschutz)

Drittes Buch: Naturschutz

  • Landschaftsplanung (z. B. Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne)
  • Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope (z. B. allgemeiner und besonderer Artenschutz)

Viertes Buch: Nichtionisierende Strahlen

  • Anwendung am Menschen (z. B. Nutzungsverbot für Minderjährige)
    Anwendung in der Medizin

Fünftes Buch: Emissionshandel

  • Berechtigungen und Zuteilung (z. B. Nationaler Zuteilungsplan)
  • Handel mit Berechtigungen

Verordnungen im UGB

  • Verordnung über Vorhaben nach dem Umweltgesetzbuch (Vorhaben-Verordnung)
  • Verordnung über Umweltbeauftragte (Umweltbeauftragtenverordnung)