Sofortmaßnahmen im Katastrophenfall
Kerntechnische Anlagen werden in Deutschland so ausgelegt, dass schwere Unfälle mit gesundheitlichen Folgen für die Bevölkerung nach menschlichem Ermessen auszuschließen sind.
Wenn ein derartiger, sehr unwahrscheinlicher Fall dennoch eintritt, sind behördliche Sofortmaßnahmen zur Warnung, zum Schutz und ggf. zur Rettung der umwohnenden Bevölkerung vorgeplant. Die in Bayern für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen zuständigen Kreisverwaltungen haben dazu besondere Alarm- und Einsatzpläne erstellt. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden und Katastrophenschutzeinrichtungen wird in regelmäßig stattfindenden Übungen erprobt und optimiert.
Alarmstufen
Nach Eintritt eines Störfalls muss der Betreiber die atomrechtliche Aufsichtsbehörde und die Polizei sofort alarmieren, wenn
- eine gefahrbringende Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung festgestellt ist oder droht (Katastrophenalarm)
- die Möglichkeit solcher Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden kann (Voralarm)
Die Auslösung der Alarmstufen ist Aufgabe der Katastrophenschutzbehörde.
Maßnahmen des Betreibers
Der Betreiber hat neben der Durchführung anlageninterner Schutzmaßnahmen u.a. die folgenden weiteren Maßnahmen zur Unterstützung der Behörden durchzuführen:
- Fortlaufende Information der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde und der Katastrophenschutzbehörde einschließlich Übermittlung aller Angaben zur Beurteilung der Anlagensituation und Gefahrenlage in der Umgebung
- Abstellung einer sachkundigen Kontaktperson zur Katastropheneinsatzleitung
- Messungen und Probenahmen in der Umgebung
Behördliche Maßnahmen
Wichtige behördliche Maßnahmen im Katastrophenfall:
- Alarmierung der zuständigen Behörden und Einrichtung einer handlungsfähigen Katastropheneinsatzleitung
- Vorbereitung/Ausführung von Messungen
- Festlegung des gefährdeten Gebietes in Form von Zonen und Sektoren
- Unterrichtung/Warnung der Bevölkerung
- Verkehrslenkung/Verkehrsregelung
- Ausgabe besonderer Warnungen und Verhaltensempfehlungen an die Bevölkerung (z.B. Aufenthalt in Gebäuden)
- Verteilung von Iodtabletten
- Vorsorgliche Räumung/Evakuierung bestimmter Zonen bzw. Sektoren
- Messung/ggf. Dekontamination/ärztliche Betreuung von betroffenen Personen
Information der Bevölkerung
Die Warnung und Unterrichtung der Bevölkerung über den Eintritt eines kerntechnischen Unfalls mit möglichen Folgen auf die Umgebung erfolgt durch:
- Sirenensignal (einminütiger Heulton) und/oder Rundfunk(Hörfunk-/Fernseh-) durchsagen
- Lautsprecherdurchsagen von Einsatzfahrzeugen
- Persönliche Information durch Einsatzkräfte im unmittelbaren Gefahrenbereich
Persönliche Schutzmaßnahmen
Es wird dringend angeraten, behördliche Verhaltensempfehlungen zu beachten. An persönlichen Schutzmaßnahmen können in Betracht kommen:
- Aufsuchen fester Gebäude, Schließen von Fenstern und Außentüren, Abschaltung von Lüftungs- und Klimaanlagen
- Einnahme von Kaliumiodidtabletten (nur nach Anweisung der Katastrophenschutzbehörde) zur Reduzierung der Strahlenbelastung der Schilddrüse
- Einfache Hygiene- und Dekontaminationsmaßnahmen (z.B. Duschen)
- Einschränkung des Verzehrs bestimmter, möglicherweise radioaktiv kontaminierter Nahrungsmittel (z.B. Freilandgemüse aus dem eigenen Garten)
Medizinische Hilfsmaßnahmen
Die Gesundheitsämter beraten in allgemeinen medizinischen Fragen und geben Adressen der vor Ort verfügbaren Strahlenschutzärzte und Krankenhäuser mit nuklearmedizinischen Abteilungen bekannt.
Im Notfall können die Rettungsleitstellen (Tel.:112) und die Notrufzentrale (Tel.:110) weiterhelfen. Für Spezialuntersuchungen und -behandlungen stehen die Zentren für Strahlenunfallverletzte in München (Krankenhaus Schwabing), Nürnberg (Städt. Krankenhaus) und Würzburg (Universitätsklinik) zur Verfügung.
Schutz von Bevölkerungsgruppen
Besondere Einrichtungen wie z.B. Schulen und Kindergärten sind in die Katastrophenschutzplanung ausdrücklich einbezogen und werden daher bei den behördlichen Verhaltensempfehlungen - falls notwendig - besonders berücksichtigt. Mögliche Zusatzanweisungen können z.B. die Einschränkung bzw. Unterlassung von Sport und Spiel im Freien und das Erfordernis der persönlichen Übergabe der Kinder an die Eltern betreffen.
Im übrigen berücksichtigen die Katastrophenschutzmaßnahmen auch besonders schutzbedürftige Personengruppen wie z.B. Kranke sowie schwangere Frauen.
Dosisrichtwerte
Die folgenden Dosisrichtwerte (Auszug) orientieren sich an den international geltenden Empfehlungen:
- effektive Dosis 10 mSv als Eingreifrichtwerte für Verbleiben im Haus
- Eingreifrichtwerte für Iodtabletten
- 50 mSv Schilddrüsendosis für Personen bis 18 Jahre u. Schwangere
- 250 mSv Schilddrüsendosis für Personen bis 45 Jahren
- effektive Dosis 100 mSv als Eingreifrichtwert für Evakuierung


