Mobilfunkpakt: Folgeprojekt zur Förderung der Erfassung elektromagnetischer Felder (FEE-2-Projekt)
Der Mobilfunkpakt II vom 27.11.2002 wurde im November 2011 um vier Jahre fortgeschrieben, damit wird auch das FEE-Projekt fortgeführt.
Für die darin zugesagten Messungen im Zusammenhang mit einem Mobilfunkausbau in einer Kommune gelten die geänderten Fördergrundsätze i.d.F. vom 22.12.2011 und das aktuelle Merkblatt ( s.u.).
Die FEE-Mittel können von Mitgliedskommunen des Bayerischen Gemeindetages bei der zuständigen Regierung beantragt werden. Darüber hinaus können Kommunen, welche gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit die Anwendung des Mobilfunkpaktes schriftlich ohne Einschränkungen und Ergänzungen erklären, ebenfalls Mittel aus dem FEE-Programm beantragen.
