Zur Startseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Informationen zu Mobilfunk und elektromagnetischen Feldern

Grenzwerte, Empfehlungen von Expertenkommissionen und Forschungsprogramme

Anlagen, die elektromagnetische Felder aussenden (insbes. Hochfrequenzanlagen und Funkanlagen), werden durch bundeseinheitliche Gesetze geregelt. Sie müssen demnach die Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) einhalten. Sie entsprechen der Ratsempfehlung der EU, die in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt worden ist, und basieren auf den Empfehlungen nationaler und internationaler Expertenkommissionen wie der Strahlenschutzkommission, der internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) und der Weltgesundheitsorganisation. Empfehlungen der Expertenkommissionen kommen einhellig zu dem Schluss, dass unterhalb der Grenzwerte keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit bestehen.

Die Einhaltung der Grenzwerte wird bei jeder Funkanlage durch die Bundesnetzagentur (früher: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) geprüft. In der sog. Standortbescheinigung gibt sie den Abstand von der Antenne an, ab dem die Grenzwerte eingehalten sind. In der Regel beträgt dieser Sicherheitsabstand wenige Meter. In der Standortdatenbank der Bundesnetzagentur können relevante Daten aller Senderstandorte in Deutschland sowie Messergebnisse aufgerufen werden.

Das umfangreiche Mobilfunkforschungsprogramm des Bundesamtes für Strahlenschutz wurde 2008 beendet. In den Bewertungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz und die Deutsche Strahlenschutzkommission wurde klar herausgestellt, dass die Ergebnisse insgesamt keinen Anlass geben, die Schutzwirkung der bestehenden Grenzwerte in Zweifel zu ziehen.

Einen Überblick über die derzeitige weltweite Forschungslandschaft gibt das Internationale EMF-Projekt (Elektromagnetische Felder-Projekt) der Weltgesundheitsorganisation. Es erarbeit regelmäßig eine Forschungsagenda, um die Forschung im Bereich der möglichen gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder weltweit zu erleichtern und zu koordinieren.

Messprogramme in Bayern, Angebote für Kommunen

Da beim Mobilfunkausbau besonders in den Kommunen oft heftige Diskussionen über neue Standorte geführt werden, hat sich Bayern in besonderem Maße für eine Beteiligung der Gemeinden bei der Standortwahl eingesetzt. Im November 2002 wurde daher zwischen den Mobilfunkbetreibern, dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Landkreistag und dem damaligen Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (jetzt Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit) der Mobilfunkpakt II geschlossen, der im November 2011 für weitere vier Jahre fortgeschrieben worden ist. Diese freiwillige Vereinbarung regelt ein Beteiligungsverfahren; das so genannte Fristenverfahren für Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern und „runde Tische“ für die Gemeinden, die mehr als 50.000 Einwohner haben. In beiden Verfahren kann die Gemeinde die Prüfung von Alternativstandorten von den Netzbetreibern verlangen. Die Betreiber haben sich verpflichtet, die Alternative bei funktechnischer Eignung und wirtschaftlicher Zumutbarkeit zu realisieren. Die Jahresbilanzen zum Pakt zeigen, dass Konflikte damit überwiegend gelöst oder vermieden werden.

Ergänzend zum Pakt wurde bereits Ende 2001 für die Kommunen ein Projekt zur Förderung der Erfassung von elektromagnetischen Feldern (FEE-Projekt) aufgelegt. Im Rahmen dieses Projekts werden Beratungen und Messungen elektromagnetischer Felder durch Messinstitute gefördert, wenn in der Gemeinde ein Mobilfunkausbau ansteht. Durch die Beteiligung am Pakt, die FEE-Messungen und mit Hilfe des Leitfadens mit praktischen Hinweisen für die Standortsuche (s.u.) können die Kommunen selbst aktiv bei der Standortsuche und der Standortoptimierung mitwirken.

Außerdem hat Bayern im Rahmen eines Monitoring-Programms die Exposition durch elektromagnetische Felder flächendeckend in bayerischen Wohngebieten ermittelt. Die erste Messkampagne wurde 2003 beendet, die zweite Messkampagne vier Jahr später. Die dritte Messkampagne wird 2011/12 durchgeführt.

Erfasst werden sowohl die Immissionssituation im Niederfrequenzbereich (elektrische und magnetische Feldstärke im Bereich 0-32 kHz), als auch im Hochfrequenzbereich (elektrische Feldstärke im Bereich 60 kHz – 3 GHz). Als Ergebnis der beiden ersten Messreihen konnte festgehalten werden, dass im Mittel über alle Messorte und bei Einbeziehung aller Hochfrequenzquellen (Radio, Fernsehen und Mobilfunk) weniger als 1% des Summengrenzwertes erreicht wurde. Mobilfunk und Rundfunk erreichten dabei ähnliche Werte. Messungen und Auswertungen.

Persönliche Risiken prüfen

Ein Leben mit Nullrisiko ist grundsätzlich nicht erreichbar, aber das vom Staat definierte Schutzniveau basiert auf gesicherten, laufend überprüften wissenschaftlichen Erkenntnissen. Darüber hinaus kann jeder Einzelne die persönliche Exposition weiter minimieren. Tipps dazu finden sich z.B. in den Broschüren “Elektromagnetische Felder im Alltag“ oder "Schirmung elektromagnetischer Wellen im persönlichen Umfeld" oder "Coole Tipps für Handykids".