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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Stilllegung und Abbau von Kernkraftwerken

Ein Kernkraftwerk wird nach dem Ende seiner Betriebszeit stillgelegt und abgebaut.

Das Atomgesetz lässt vor dem Abbau auch die Möglichkeit des sicheren Einschlusses zu, bei dem die in der Anlage noch vorhandenen radioaktiven Stoffe über längere Zeit sicher in den Gebäuden verwahrt sind und aufgrund des radioaktiven Zerfalls abklingen.

Vor dem Beginn des Abbaus oder des sicheren Einschlusses werden in der Regel noch vorhandene Brennelemente und Betriebsmittel wie Kühlwasser und Öl aus der Anlage entfernt.

Der Abbau und der sichere Einschluss eines Kernkraftwerks bedürfen wie dessen Errichtung und Betrieb einer atomrechtlichen Genehmigung. Im Genehmigungsverfahren wird geprüft, dass alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

Die Techniken für den Abbau eines Kernkraftwerks wurden in verschiedenen Projekten weltweit entwickelt und erfolgreich erprobt. Sie erlauben es, den Abbau ohne unzulässig hohe Strahlenexposition des Personals und mit sehr geringen Auswirkungen auf die Umgebung durchzuführen.

Wie der Abbau abläuft, ist in der Abbaugenehmigung festgelegt.

Es ist vorteilhaft, zuerst die weniger radioaktiven Systeme und Komponenten abzubauen. Soweit an diesen radioaktiven Stoffe vorhanden sind, können diese mit erprobten Verfahren entfernt werden („Dekontamination“). Die abgebauten Materialien können dann den normalen Stoffkreisläufen zugeführt werden (vor allem Metalle) oder als nicht radioaktive Abfälle entsorgt werden. Bevor sie dem Recycling zugeführt werden können, müssen die Materialien einem genauen Kontrollverfahren unterworfen werden ("Freigabe"), das in der Strahlenschutzverordnung geregelt ist.

Bei den stärker radioaktiven Materialien ist zu unterscheiden zwischen oberflächlich mit radioaktiven Stoffen verunreinigten ("kontaminierten") und durch Spaltneutronen auch im Inneren radioaktiven ("aktivierten") Materialien. Bei Ersteren lassen sich die radioaktiven Stoffe in der Regel entfernen, so dass diese ebenfalls rezykliert werden können. Die aktivierten Materialen wie z. B. das Reaktordruckgefäß werden fernbedient zerlegt und als radioaktiver Abfall entsorgt. Es besteht auch die Möglichkeit, schwach radioaktives Material im Bereich der kerntechnischen Anlagen wiederzuverwenden (z. B. als Behälter für radioaktive Abfälle).

Solange sich in dem Kernkraftwerk noch radioaktive Stoffe befinden, sind diese sicher einzuschließen (nukleare Lüftung mit Unterdruckhaltung) und die in der atomrechtlichen Genehmigung begrenzten Ableitungen mit Luft und Wasser sind zu überwachen und zu bilanzieren.

Während des Abbaus der Systeme und Komponenten und in Anschluss daran werden die Gebäude soweit erforderlich dekontaminiert und die aktivierten Bereiche in der Umgebung des Reaktordruckgefäßes abgebaut. Anschließend ist der messtechnische Nachweis zu führen, dass die Gebäude frei von radioaktiven Stoffen im Sinne der Strahlenschutzverordnung sind.

Im letzen Schritt muss durch Messungen nachgewiesen werden, dass das Anlagengelände frei von radioaktiven Stoffen ist.

Alle Messungen für den Nachweis des Nichtvorhandenseins von radioaktiven Stoffen werden eng von Sachverständigen und der Aufsichtsbehörde überwacht. Erst wenn alle erforderlichen Nachweise geführt sind, wird das Kernkraftwerk aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen und die Gebäude können im nicht nuklearen Bereich weiterverwendet oder abgerissen werden. Im letzteren Fall wird von der "Herstellung der grünen Wiese" gesprochen.

In Bayern wurden bereits umfangreiche Erfahrungen mit dem Abbau von Kernkraftwerken gesammelt. Der erfolgreiche Abbau des Kernkraftwerkes Niederaichbach bis zur grünen Wiese war weltweit der erste seiner Art. Der Heißdampfreaktor Großwelzheim und das Versuchsatomkraftwerk Kahl wurden ebenfalls bis zur grünen Wiese abgebaut. Der Abbau des Kernkraftwerks Gundremmingen Block A ist weit fortgeschritten. Bei diesen Abbauprojekten gab es keinen Störfall und die Auswirkungen auf das Personal und die Umgebung lagen weit unter den zulässigen Grenzwerten der Strahlenschutzverordnung. Dies trifft auch für die Abbauprojekte in den sonstigen kerntechnischen Einrichtungen, dem Brennelementwerk und den Heißen Zellen der Firma Siemens in Karlstein zu.