Öffentlichkeitsbeteiligung am grenzüberschreitenden Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung zum Neubau Temelín in der Tschechische Republik
Standort Temelín - Neubau der Blöcke 3 und 4
In der Tschechischen Republik werden derzeit sechs Kernreaktoren an zwei Standorten, zwei in Temelín und vier in Dukovany, betrieben. Der Standort Temelín befindet sich im Süden der Tschechischen Republik, rund 60 Kilometer von der bayerischen Grenze. Dort will die Tschechische Regierung voraussichtlich ab 2013 zwei weitere Reaktorblöcke errichten, die nach derzeitiger Planung 2023 fertig gestellt werden sollen.
Für auswärtige Angelegenheiten der kerntechnischen Sicherheit und damit für Fragen zum tschechischen Kernkraftwerk Temelín ist in Deutschland das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zuständig.
Für die Bayerische Staatsregierung steht der Schutz der bayerischen Bürgerinnen und Bürger stets im Mittelpunkt. Im Hinblick auf die geplanten Reaktorblöcke 3 und 4 am Standort Temelín setzt sie sich beim BMU und auch direkt bei der tschechischen Regierung mit Nachdruck für die Realisierung höchster Sicherheitsstandards und größtmöglicher Transparenz im gesamten Genehmigungsverfahren ein. Die tschechische Seite hat versichert, dass die neuen Blöcke 3 und 4 auf "höchster Sicherheitsstufe" und nach internationalen Standards entstehen würden. Tschechien hat darüber hinaus zugesagt, auf bayerische Belange einzugehen.
Dokumentation zur Auslegung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Für das Vorhaben "Neue Kernkraftanlage am Standort Temelín einschließlich Ableitung der Generatorleistung in das Umspannwerk mit Schaltanlage Kočín“ hatte das Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik im Rahmen der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung im Jahr 2010 die vollständige Dokumentation zur Umweltverträglichkeitsprüfung dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) übersandt (siehe "Weiterführende Informationen" am Ende dieser Seite).
Das StMUG hat die von Tschechien zur Verfügung gestellten Antragsunterlagen bekannt gemacht. Sie wurden im Ministerium sowie in den grenznahen Landratsämtern und kreisfreien Städten vom 02.08.2010 bis zum 30.09.2010 öffentlich ausgelegt. Bürgerinnen und Bürgern sowie Einrichtungen in Bayern hatten in diesem Zeitraum die Möglichkeit die Dokumentation einzusehen und Stellungnahmen in deutscher Sprache dem Tschechischen Umweltministerium zu übermitteln. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung sind aus Deutschland mehr als 3000 Einwendungen an die für das Verfahren zuständigen tschechischen Behörden übersandt worden.
Das StMUG setzt sich beim tschechischen Umweltministerium mit Nachdruck dafür ein, dass alle Prüfungen nach den internationalen Vorgaben ablaufen und die bayerischen Einwendungen und Stellungnahmen umfassend geklärt werden. Das schließt auch ein, dass die Antworten des tschechischen Umweltministeriums zu den Einwendungen veröffentlicht werden und die bayerische Seite hierzu erneut Stellung nehmen kann.
Außerdem hat das StMUG um baldige Mitteilung des Termins für eine Anhörung zum Neubau der Blöcke 3 und 4 am Standort Temelín gebeten. Eine weitere Forderung besteht darin, dass der Anhörungstermin an einem für die bayerische Bevölkerung gut erreichbaren Ort und mit deutscher Übersetzung durchgeführt wird.
Erläuterung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Das gegenwärtig durchgeführte Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung ist eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung, zu der sich die Vertragsstaaten der Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen), darunter auch Deutschland und die Tschechische Republik, am 25. Februar 1991 verpflichtet haben. Nach der Espoo-Konvention sind den betroffenen Bürgern ebenso wie der tschechischen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Beteiligung zu geben.
Das UVP-Verfahren wird nicht nach deutschem Recht, sondern gemäß dem tschechischen Recht durchgeführt. Insbesondere die Vorschriften der deutschen Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung - AtVfV) sind nicht auf dieses Verfahren anwendbar. Auch die sonstigen im deutschen Verwaltungsverfahrens- und Prozessrecht eröffneten rechtlichen Möglichkeiten sind nicht anwendbar.
Weiterführende Informationen
Dokumente
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StMUG-Dokumentation zum Verfahren zur grenzüberschreitenden UVP für die Erweiterung des tschechischen Kernkraftwerks Temelín um zwei weitere Blöcke
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62 KB)
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Schreiben des Ministeriums für Umwelt der tschechischen Republik zur UVP (deutsch) (
55 KB)
- Schreiben des Ministeriums für Umwelt der tschechischen Republik zur UVP (tschechisch)(Scan - PDF, 179 KB)
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Schreiben des Ministeriums für Umwelt der tschechischen Republik zur Veröffentlichung der Dokumentation der UVP (deusch) (
50 KB)
- Schreiben des Ministeriums für Umwelt der tschechischen Republik zur Veröffentlichung der Dokumentation der UVP (tschechisch) (Scan - PDF, 324 KB)
Dokumentation der Umweltverträglichkeit des Vorhabens
- Dokumentation "Neue Kernkraftanlage am Standort Temelin einschließlich Ableitung der Generatorleistung in das Umspanungswerk Mitschaltanlage Kocin" (beglaubigte Übersetzung) (ZIP-Datei, 16 MB)
- Anlage 1 - Belege (ZIP-Datei, 420 KB)
- Anlage 2 - Karten, Lage, Anlagen (ZIP-Datei, 16 MB)
- Anlage 3 - Bevölkerung, Gesundheit (ZIP-Datei, 1,9 MB)
- Anlage 4 - Amtmosphäre, Klima (ZIP-Datei, 40 MB)
- Anlage 5 - Oberflächenwasser (ZIP-Datei, 15 MB)
- Anlage 6 Lärm (ZIP-Datei, 78 MB)
- Anlage 7 - Flora, Fauna, Ökosysteme (ZIP-Datei, 15 MB)
- Anlage 8 - Landschaft (ZIP-Datei, 117 MB)
