Reaktorsicherheit in Bayern
www.reaktorsicherheit.bayern.de informiert über die rechtlichen Grundlagen der Kernenergienutzung, über Wochenberichte und meldepflichtige Ereignisse bayerischer Kernkraftwerke. Das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit ist Bayerns oberste atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde sowie oberste Strahlenschutzbehörde. Der unmittelbare Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Errichtung, den Betrieb, die Stillegung und den Abbau kerntechnischer Anlagen, auf die Verwahrung von Kernbrennstoffen außerhalb dieser Anlagen und auf den Betrieb der Landessammelstelle zur Zwischenlagerung der in Bayern angefallenen radioaktiven Abfälle.
Meldepflichtige Ereignisse
Gemäß Atomrecht haben die Betreiber von Kernkraftwerken Unfälle, Störfälle oder sonstige Ereignisse (meldepflichtige Ereignisse), die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsam sind der Aufsichtsbehörde zu melden
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Strahlenhygienischer Wochenbericht
In den Wochenberichten werden für den Berichtszeitraum von einer Woche die strahlenhygienischen Verhältnisse (mittlere Gammadosisleistung) an den Standorten der drei Kernkraftwerke und des Forschungsreaktors in Bayern veröffentlicht
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Standorte der kerntechnischen Anlagen in Bayern
Überwachung und Gefahrenabwehr
Ver- und Entsorgung