Reaktorsicherheit in Bayern
www.reaktorsicherheit.bayern.de informiert über die rechtlichen Grundlagen der Kernenergienutzung, über Wochenberichte und meldepflichtige Ereignisse bayerischer Kernkraftwerke. Das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit ist Bayerns oberste atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde sowie oberste Strahlenschutzbehörde. Der unmittelbare Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Errichtung, den Betrieb, die Stillegung und den Abbau kerntechnischer Anlagen, auf die Verwahrung von Kernbrennstoffen außerhalb dieser Anlagen und auf den Betrieb der Landessammelstelle zur Zwischenlagerung der in Bayern angefallenen radioaktiven Abfälle.
Meldepflichtige Ereignisse
Gemäß Atomrecht haben die Betreiber von Kernkraftwerken Unfälle, Störfälle oder sonstige Ereignisse (meldepflichtige Ereignisse), die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsam sind der Aufsichtsbehörde zu melden
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Strahlenhygienischer Wochenbericht
In den Wochenberichten werden für den Berichtszeitraum von einer Woche die strahlenhygienischen Verhältnisse (mittlere Gammadosisleistung) an den Standorten der drei Kernkraftwerke und des Forschungsreaktors in Bayern veröffentlicht
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Reaktorsicherheitskommission
Die Bayerische Staatsregierung hat eine Bayerische Kommission für Reaktorsicherheit (BayKR) als unabhängige Expertenkommission berufen.
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Öffentlichkeitsbeteiligung am UVP-Verfahren zum Neubau Temelin
Bayern beteiligt sich an dem grenzüberschreitenden Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung beim Neubau der Blöcke 3 und 4 am Standort Temelín in der Tschechischen Republik
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Öffentlichkeitsbeteiligung am UVP-Verfahren-Kernkraftwerk Mochovce
Bayern hat sich an einem grenzüberschreitenden Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung beim Weiterbau der Blöcke 3 und 4 am Standort Mochovce in der Slowakischen Republik beteiligt
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Überwachung und Gefahrenabwehr
Standorte der kerntechnischen Anlagen in Bayern
Ver- und Entsorgung
