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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Windenergie

Windenergieerlass Bayern

Die vom Ministerrat am 20.12.2011 beschlossenen "Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Bayern" enthalten Aussagen zur Raumordnung und Regionalplanung, zur Flächennutzungs- und Bauleitplanung, zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zum Natur- und Artenschutz, zum Waldrecht und zum Denkmalschutzrecht. Damit liegt ein umfassendes Kompendium der Thematik vor, um die erforderlichen Verfahren zügig und einheitlich durchführen zu können.

Der immissionsschutzrechtliche Teil des Windenergie-Erlasses Bayern enthält insbesondere neue Aussagen über die Antragstellung sowie zu den Abständen. Der wesentliche Inhalt des Naturschutz-Teils befasst sich mit Hinweisen zur Standorteignung, den Kompensationserfordernissen im Rahmen der Eingriffsregelung sowie dem Umfang der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung. Die Kompensationserfordernisse für die Errichtung von WKA werden erstmals einheitlich geregelt und im Ergebnis - wie im Bayerischen Energiekonzept „Energie innovativ“ gefordert - deutlich zurückgefahren. Ein Flächenausgleich für ökologisch nicht besonders wertvolle Flächen (z. B. Ackerflächen) findet nicht mehr statt. Die Ersatzgeldregelung wird zu einem modernen, marktwirtschaftlichen Standortsteuerungssystem ausgestaltet, das konfliktarme Standorte begünstigt und weniger geeignete Standorte stärker belastet. Die für die Zulassung in der Praxis wichtige artenschutzrechtliche Prüfung wird auf den erforderlichen Umfang beschränkt. So reduziert sich der mögliche Prüfungsumfang von bisher 386 auf 26 Vogelarten und von bisher 24 auf 8 Fledermausarten. Die Hinweise sind nach ihrer Einführung für die Behörden in Bayern verbindlich.