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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Verordnung über die Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten sowie deren Gebietsbegrenzungen und Erhaltungszielen (VoGEV)

In der Verordnung werden die Europäischen Vogelschutzgebiete in Bayern einschließlich ihrer Gebietsbegrenzungen und Erhaltungsziele auf Grundlage der Gebietsmeldung der Bayerischen Staatsregierung an die EU rechtsverbindlich festgelegt.

Auf dieser Seite können Sie sowohl den Verordnungstext, die dazugehörigen Anlagen sowie die Karten, Maßstab 1:5.000 (gegliedert nach Regierungsbezirken) sowie die Liste der Flächen, die aus naturschutzfachlichen Gründen nicht Bestandteil der Vogelschutzgebiete in Bayern sind, abrufen.

VoGEV

Online-Hilfe

Gebietsbegrenzungen Maßstab 1:5.000

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