Verordnung über die Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten sowie deren Gebietsbegrenzungen und Erhaltungszielen (VoGEV)
In der Verordnung werden die Europäischen Vogelschutzgebiete in Bayern einschließlich ihrer Gebietsbegrenzungen und Erhaltungsziele auf Grundlage der Gebietsmeldung der Bayerischen Staatsregierung an die EU rechtsverbindlich festgelegt.
Auf dieser Seite können Sie sowohl den Verordnungstext, die dazugehörigen Anlagen sowie die Karten, Maßstab 1:5.000 (gegliedert nach Regierungsbezirken) sowie die Liste der Flächen, die aus naturschutzfachlichen Gründen nicht Bestandteil der Vogelschutzgebiete in Bayern sind, abrufen.
VoGEV
- Verordnung vom 12. Juli 2006 (PDF, 83 KB)
- Anlage 1 der Verordnung vom 12. Juli 2006: Festlegung der Vogelschutzgebiete, Gebietsbeschreibungen und Erhaltungsziele (nach Regierungsbezirken sortiert) (PDF, 167 KB)
- Anlage 2 der Verordnung vom 12. Juli 2006: Karten der Vogelschutzgebiete Maßstab 1:100.000
- Liste der Flächen, die aus naturschutzfachlichen Gründen nicht Bestandteil der Vogelschutzgebiete in Bayern sind (PDF, 994 KB)
Online-Hilfe
Gebietsbegrenzungen Maßstab 1:5.000
Wählen Sie einen Regierungsbezirk um sich die Vogelschutzgebiete auf einer Karte anzeigen zu lassen. Die Daten werden von der Bayerischen Vermessungsverwaltung zur Verfügung gestellt.

