Naturparke in Bayern
Die folgende Abbildung gibt eine Übersicht über die 18 bayerischen Naturparke. Mit Klick auf einen Bereich in der Karte oder auf eine Zeile in der Auflistung unterhalb der Karte verzweigen Sie zum Internetangebot des jeweiligen Naturparks.
- 1 Naturpark Altmühltal
- 2 Naturpark Augsburg - Westliche Wälder
- 3 Naturpark Bayerische Rhön
- 4 Naturpark Bayerischer Wald
- 5 Naturpark Bergstraße - Odenwald
- 6 Naturpark Fichtelgebirge
- 7 Naturpark Frankenhöhe
- 8 Naturpark Frankenwald
- 9 Naturpark Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
- 10 Naturpark Haßberge
- 11 Naturpark Nördlicher Oberpfälzer Wald
- 12 Naturpark Oberer Bayerischer Wald
- 13 Naturpark Oberpfälzer Wald
- 14 Naturpark Spessart
- 15 Naturpark Steigerwald
- 16 Naturpark Steinwald
- 17 Naturpark Hirschwald
- 18 Naturpark Nagelfluhkette
Bayerisches Naturschutzgesetz Art. 15 - Naturparke (abweichend von § 27 BNatSchG)
(1) Großräumige, der naturräumlichen Gliederung entsprechende Gebiete von in der Regel mindestens 20 000 ha Fläche, die
- 1. überwiegend als Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete festgesetzt sind,
- 2. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für umweltverträgliche Erholungsformen besonders eignen,
- 3. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzungsformen geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird,
- 4. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern und 5. durch einen Träger entsprechend ihrem Naturschutz- und Erholungszweck entwickelt und gepflegt werden, können von der obersten Naturschutzbehörde zu Naturparken erklärt werden.
(2) Naturparkverordnungen der obersten Naturschutzbehörde gelten hinsichtlich der Festsetzung von Schutzzonen mit Verboten als Rechtsverordnungen über Landschaftsschutzgebiete weiter.
