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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Naturschutzvereine

Neben der amtlichen Naturschutzverwaltung sind die Naturschutzvereine eine der tragenden Säulen aktiver Naturschutzarbeit. Das Bundesnaturschutzgesetz garantiert den landesweit tätigen, anerkannten Naturschutzvereinen darum als Trägern öffentlicher Belange ein weitreichendes Mitwirkungsrecht in allen für Naturschutz und Landschaftspflege relevanten Fragen. Dies reicht von der Beteiligung bei konkreten Genehmigungsverfahren bis hin zur Mitwirkung bei Rechtsvorschriften.

Die nach Paragraf (§) 63, Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten, in Bayern tätigen Naturschutzvereine sind:

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