Der staatliche Naturschutz in Bayern
Ziel bayerischer Naturschutzpolitik: Artenvielfalt, Lebensraumvielfalt und Erholungsqualität unserer Landschaft und Heimat zu erhalten und weiter zu entwickeln: Für eine lebenswerte Zukunft - für uns und die kommenden Generationen.
Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) ist es Aufgabe der Naturschutzbehörden,
- des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit als Oberster Naturschutzbehörde,
- der 7 Regierungen als Höhere Naturschutzbehörden
- sowie der 71 Landratsämter und 25 kreisfreien Städte als Untere Naturschutzbehörden,
für die Durchführung und Umsetzung der Naturschutzgesetze der Europäischen Union, sowie von Bund und Land zu sorgen.
Fachlich unterstützt werden diese Behörden von den Landesfachbehörden Landesamt für Umwelt, Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege sowie für den Bereich der beiden Nationalparke deren Nationalparkverwaltungen.
Darüberhinaus werden die Naturschutzbehörden von ehrenamtlich tätigen Naturschutzbeiräten wissenschaftlich und fachlich beraten. Die Unteren Naturschutzbehörden werden zusätzlich von etwa 1000 Naturschutzwächtern unterstützt.
Insgesamt sind so viele Tausend ehrenamtlich Tätige im Bereich des Naturschutzes aktiv und unterstützen die Naturschutzbehörden bei ihren vielfältigen Aufgaben.
