Ausgleich im Wald
Auf der Grundlage eines Landtagsbeschlusses wurde die Eignung von Waldflächen als Kompensation im Sinne des Leitfadens für ganz Bayern differenziert ausgearbeitet. Die Ziele waren insbesondere:
- die naturnahe Waldwirtschaft als Kapital für das Ökokonto zu nutzen und
- konkrete ökologische Verbesserungsmaßnahmen für den kommunalen und privaten Waldbesitz als geeignete Ausgleichsmaßnahmen abzugrenzen.
Aufwertungen können grundsätzlich durch Maßnahmen in Verjüngungsbeständen, in Pflegebeständen und auf besonderen Standorten im Wald durchgeführt werden. Auch eine Waldbegründung durch Aufforstung oder Sukzession ist möglich.
Maßnahmen im Rahmen einer naturnahen Waldbewirtschaftung sind dann geeignet, wenn die Maßnahmen über die im Waldgesetz für Bayern vorgeschriebenen Anforderungen hinausgehen (als Beurteilungsgrundlage der waldgesetzlichen Pflichten dienen in der Regel die aktuellen Forstwirtschaftspläne oder Forstbetriebsgutachten).
