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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Europäischer Biotopverbund Natura 2000:
Managementplan und Runder Tisch

Nachdem die Phase der Gebietsmeldungen von FFH- und Vogelschutzgebieten abgeschlossen ist, soll ab sofort wieder mit der Erstellung von Managementplänen begonnen werden. Umwelt- und Forstministerium teilen sich dabei die Aufgaben und arbeiten eng zusammen: Im Wald ist für das Gebietsmanagement die Forstverwaltung zuständig, ansonsten im Offenland die Naturschutzverwaltung.

Bei der Managementplanung stehen folgende Grundsätze im Mittelpunkt:

  • Ein möglichst großer Anteil der begrenzten Mittel soll in die konkrete Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen vor Ort fließen. Deshalb sollen möglichst „schlanke“ Pläne erstellt werden.
  • Alle Betroffenen, vor allem die Grundbesitzer sollen frühzeitig und intensiv in die Planung einbezogen werden. Dazu sollen sog. „Runde Tische“ eingerichtet werden. Eine möglichst breite Akzeptanz der Ziele und Maßnahmen ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung.
  • Bei der Umsetzung der Richtlinien und der erforderlichen Maßnahmen haben freiwillige Vereinbarungen den Vorrang vor hoheitlichen Maßnahmen.

Wozu Managementpläne?

Die Auswahl der Gebiete und deren Meldung an die EU hat manche Unsicherheiten und Befürchtungen über die Auswirkungen und Konsequenzen ausgelöst. Die betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter müssen deshalb vor allem wissen, ob Natura 2000 für sie zu Einschränkungen bei der Flächennutzung oder Bewirtschaftung führt. Die Managementpläne sollen Klarheit und Planungssicherheit schaffen. Genaue Kenntnisse über die Lage und den Zustand der Lebensraumtypen und Arten sind dafür erforderlich. Andererseits waren es häufig gerade eine naturnahe Bewirtschaftung des Waldes und  die traditionelle Bewirtschaftung im Offenland, die zum jetzigen hochwertigen Zustand geführt haben. In den meisten Fällen wird die bisherige Bewirtschaftung unverändert fortgesetzt werden können. In den Fällen, in denen tatsächlich zum Erhalt der Lebensraumtypen und Arten bestimmte Veränderungen notwendig sind, bieten die Managementpläne und die Runden Tische die Gelegenheit, soweit möglich einvernehmlich Lösungen zu finden und vorhandene Spielräume auszunutzen, damit die Interessen der Grundeigentümer berücksichtigt werden können. Sie bieten damit auch eine Chance, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, Vorurteile abzubauen und neue Partnerschaften für den Erhalt unseres Naturerbes zu knüpfen. Aus diesem Grund sollen grundsätzlich für alle FFH- und Vogelschutzgebiete Managementpläne erstellt bzw. - wo sich dies anbietet - in vorhandene Planungen integriert werden.

Rechtsgrundlagen und Rechtsfolgen der Managementpläne

Rechtsgrundlagen für Natura 2000 sind
  • die Europäische Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) von 1979 zum Schutz aller wild lebenden europäischen Vogelarten und
  • die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der EU aus dem Jahr 1992 zum Erhalt der aus europäischer Sicht besonders schutzwürdigen Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten.
Durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) wurden die Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt.

Die Managementpläne beruhen auf Artikel 6 Absatz 1 der FFH-Richtlinie. Demnach legen die Mitgliedstaaten die Erhaltungsmaßnahmen fest, die notwendig sind, um einen günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und/oder Arten zu gewährleisten, die maßgeblich für die Aufnahme in das Europäische Netz „Natura 2000“ waren. Analog dazu werden auch für die Europäischen Vogelschutzgebiete Managementpläne erstellt (Nr. 6.1 der Gemeinsamen Bekanntmachung des Innen-, Wirtschafts-, Landwirtschafts-, Arbeits- und Umweltministeriums vom 4. August 2000 zum Schutz des Europäischen Netzes „Natura 2000“).

Der Managementplan ist Leitlinie des staatlichen Handelns, er soll Klarheit und Planungssicherheit schaffen, er hat jedoch keine rechtliche Bindungswirkung für die ausgeübte Nutzung durch die Grundeigentümer. Für private Grundeigentümer begründet der Managementplan daher keine unmittelbaren Verpflichtungen.

Rechtsverbindlich ist nur das gesetzliche Verschlechterungsverbot (nach §33 Abs. 1 BayNatSchG), das unabhängig vom Managementplan greift. Alle Maßnahmen, die zu einer erheblichen Verschlechterung der für das Gebiet maßgeblichen Lebensraumtypen und Arten führen, sind demnach verboten. Ob Maßnahmen in Konflikt mit dem Verschlechterungsverbot geraten können, muss jeweils im konkreten Einzelfall beurteilt werden. Maßstab ist das Gesamtgebiet, nicht die einzelne Parzelle.

Erstellung der Managementpläne am „Runden Tisch“

Die frühzeitige und intensive Einbeziehung der Betroffenen an der Managementplanung ist für die Akzeptanz der Schutzziele und Maßnahmen unverzichtbar und Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung. Aus diesem Grund werden Runde Tische als neues Element der Bürgerbeteiligung eingerichtet. Aus Betroffenen werden hier Beteiligte, die auf gleicher Augenhöhe mit den Behörden diskutieren. Es soll Verständnis für die im Managementplan vorgeschlagenen Maßnahmen geweckt werden, aber auch Verständnis für die Interessen und Möglichkeiten der Landwirte und Waldbesitzer, die diese Gebiete seit Generationen bewirtschaften und daraus ihren Lebensunterhalt bestreiten. Konflikte und widerstrebende Interessen sollen am Runden Tisch frühzeitig identifiziert und soweit wie möglich gelöst werden. Der Plan soll letztlich auch Planungssicherheit und Transparenz für die Nutzer verbessern, insbesondere darüber, wo Maßnahmen aus Sicht von Natura 2000 unbedenklich sind bzw. wo besondere Rücksichtnahmen erforderlich sind.Die von den Fachbehörden erstellten Entwürfe der Managementpläne sollen am Runden Tisch offen und gegenüber den Belangen der Grundeigentümer aufgeschlossen diskutiert werden. Runde Tische dienen dazu, sachgerechte, praxisnahe Festlegungen der Behörden zu finden, die soweit wie möglich die wirtschaftlichen und sozialen Belange der Eigentümer und Bewirtschafter berücksichtigen. Sie können aber keine Mehrheitsentscheidungen über die notwendigen Maßnahmen treffen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der getroffenen Maßnahmen kann der Runde Tisch den Fachbehörden nicht abnehmen.

Häufig gestellte Fragen zu Natura 2000, zur Erstellung von Managementplänen und zum Runden Tisch