Europäischer Biotopverbund Natura 2000:
Allgemeine Informationen zur Umsetzung in Bayern
Natura 2000 - was ist darunter zu verstehen?
Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein europäisches Biotopverbund-Netz, das die Europäische Union im gesamten Gebiet der Mitgliedstaaten einrichten will. Dieses Projekt ist ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des "Übereinkommens über die Biologische Vielfalt", das 1992 anlässlich der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro unterzeichnet wurde. Alle Mitgliedstaaten, damit auch die Bundesrepublik Deutschland, haben sich verpflichtet, an Natura 2000 mitzuwirken und damit das Naturerbe Europas zu sichern. Es handelt sich damit um eines der weltweit größten Projekte zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.
Wie ist Natura 2000 geregelt?
Rechtsgrundlagen für Natura 2000 sind:
- die EG-Vogelschutzrichtlinie (VS-Richtlinie) von 1979, die den Schutz aller wild lebenden europäischen Vogelarten vorsieht, und
- die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ("FFH-Richtlinie") der EU von 1992, die auf den Erhalt von aus europäischer Sicht besonders schutzwürdigen Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten abzielt; hierbei steht die dauerhafte Sicherung von Gebieten mit bedeutsamen Vorkommen dieser Lebensräume und Arten im Mittelpunkt.
Beide Richtlinien wurden 1998 bei den Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bayerischen Naturschutzgesetzes in nationales Recht bzw. in Landesrecht umgesetzt.
Wie wird die VS-Richtlinie umgesetzt?
Für die in der VS-Richtlinie aufgeführten Arten erklären die EU-Mitgliedstaaten "die für die Erhaltung dieser Arten zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete" zu (Vogel-) Schutzgebieten, so genannten "SPA" ("special protection areas"). Die Europäische Kommission hat die Gebietsvorschläge überprüft und sich mit dem Mitgliedstaat abgestimmt. In der VoGEF (Verordnung über die Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten sowie derren Gebietsbegrenzungen und Erhaltungszielen) wurden die europäischen Vogelschutzgebiete einschließlich ihrer Gebietsbegrenzungen und Erhaltungszielen auf Grundlage der Gebietsmeldung rechtsverbindlich festgelegt.
Wie wird die FFH-Richtlinie umgesetzt?
Nach einem in der FFH-Richtlinie geregelten Verfahren schlagen die Mitgliedstaaten in Betracht kommende Gebiete der Europäischen Kommission vor. Diese prüft die Gebietsvorschläge und legt in einer Liste der "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" die FFH-Gebiete fest.. Die Meldungen von 2004 sind bereits gelistet.
Was passiert mit und in den Vogelschutz- und FFH-Gebieten?
Um das europäische Naturerbe zu erhalten und langfristig zu sichern, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die einzelnen Gebiete durch hoheitliche, vertragliche oder andere geeignete Maßnahmen zu schützen. Kern dieser Schutzverpflichtung ist das sog. "Verschlechterungsverbot". Danach muss sichergestellt werden, dass sich die ökologischen Lebensgrundlagen der zu schützenden Tier- und Pflanzenarten nicht verschlechtern. So müssen bestimmte Vorhaben, die in solchen Gebieten verwirklicht werden sollen, wie z.B. Verkehrswege, in einem förmlichen Verfahren auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der betroffenen Schutzgebiete untersucht werden.
Welchen Beitrag hat Bayern bisher erbracht ?
Bayern ist sich seiner Verantwortung für die Bewahrung des europäischen Naturerbes bewusst und hat daher bereits einen gewichtigen Beitrag zum Aufbau des europäischen Netzes Natura 2000 geleistet. Naturschutz kann aber nur erfolgreich sein, wenn er die größtmögliche Akzeptanz bei beteiligten Grundeigentümern erreicht, da er auf deren Mitwirkung angewiesen ist. Bayern hat daher die Öffentlichkeit und die betroffenen Grundeigentümer in einem europaweit vorbildlichen Dialogverfahren in den Auswahlprozess eingebunden. Bayern hat erstmals 1996 geeignete Schutzgebiete gemeldet. In zwei weiteren Meldeschritten in den Jahren 2001 und 2004 wurde diese Meldung erheblich erweitert. Nunmehr umfasst die Meldung 745 Gebiete mit einer Fläche von insgesamt rund 801.000 Hektar. Damit hat Bayern 11,4% der Landesfläche in das europäische "Netz Natura 2000" eingebracht.
Weitere Informationen
Links
- Rechtsgrundlagen
- Fragen und Antworten zu Arten und Lebensräumen
- Fragen und Antworten Land- und Forstwirtschaft zur Umsetzung der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie der Europäischen Union
- Managementplan und Runder Tisch
- Faltblatt "Vogelschutzgebiete für den Ortolan"
- Faltblatt "Vogelschutzgebiete für die Wiesenweihe"
- Fragen zu Natura 2000 allgemein
