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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Merkblatt zu LIFE+ Natur und Biologische Vielfalt

Rechtsgrundlage

Verordnung (EG) Nr. 614/2007 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+), Amtsblatt Nr. L 149 vom 09.06.2007.

Zielsetzung

  • Erhaltung bzw. Wiederherstellung von natürlichen Lebensräumen und der Populationen wildlebender Tiere und Pflanzen
  • Umsetzung der “Vogelschutz“- Richtlinie (79/409/EWG)
  • Umsetzung der "FFH"-Richtlinie (92/43/EWG)

Zielgruppen/Begünstigte

Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen, Verbände, Gemeinden etc., die in Bayern in Abstimmung mit den höheren Naturschutzbehörden an den Bezirksregierungen ein Vorhaben vorschlagen und umsetzen möchten.

NGOs benötigen darüber hinaus für ihre Anträge eine Unterstützungserklärung der obersten Naturschutzbehörde, dem StMUG.

Zeitplan

Formelle Anträge in deutscher Sprache sind dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) bis spätestens 01.07.2012 zu übermitteln. Bei einer positiven Beurteilung durch das StMUG wird der Antrag dem Bundesumweltministerium vorgelegt. Das Bundesumweltministerium reicht diese bei der Europäischen Kommission ein. Die Kommission trifft dann die Auswahl der Projekte und gibt die Entscheidung voraussichtlich im Sommer 2013 bekannt.

Förderfähige Maßnahmen/Art der Aktivitäten

Folgende Projekte und/oder Maßnahmen können im Rahmen von LIFE+ Natur und Biologische Vielfalt eine finanzielle Unterstützung erhalten:

Naturschutzvorhaben, die im Sinne der Richtlinien 92/43/EWG und 79/409/EWG zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung natürlicher Lebensräume und/oder Populationen von Arten beitragen.

Projekte, die im Rahmen von LIFE+ eingereicht werden, müssen einem der folgenden Kriterien entsprechen:

  • Sie müssen zur Erhaltung von Standorten beitragen, die von Bayern im Rahmen der „FFH“- oder „Vogelschutz“-Richtlinie als Standort von gemeinschaftlicher Bedeutung vorgeschlagen wurden.
  • Sie müssen zur Erhaltung von Standorten beitragen, die von Bayern als besonderes "Schutzgebiet "eingestuft wurden.
  • Sie müssen zur Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten beitragen, so wie sie in der Habitat-Richtlinie in Anhang II bzw. IV und/oder in der Vogelschutz-Richtlinie, Anhang I aufgeführt sind.

Um die herausragende Bedeutung des geplanten Projekts im europäischen Kontext sicherzustellen, sollten Gesamtkosten von 500.000.- € und eine Mindestlaufzeit von vier Jahren nicht unterschritten werden.

Art und Höhe der finanziellen Unterstützung

Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form einer EU-Kofinanzierung des Projektes und der Begleitmaßnahmen.

Folgende Kofinanzierungsansätze werden gewährt:

  • für Naturschutzvorhaben max. 50% der erstattungsfähigen Gesamtkosten
  • für Projekte, die als Fortführung früherer LIFE-Natur- Projekte durchgeführt werden
    a) max. 40% für nicht-prioritäre Lebensräume und Arten
    b) max. 50% für Projekte, die sich mit prioritären Lebensräumen und Arten befassen.
  • für Begleitmaßnahmen max. 100% der erstattungsfähigen Gesamtkosten

Vorhaben, die im Rahmen anderer gemeinschaftlicher Finanzierungsinstrumente (Strukturfonds, Kohäsionsfonds, ELER) förderfähig sind, kommen nicht für eine Förderung im Rahmen von LIFE+ in Betracht.

Umsetzung

Für die Beratung potenzieller LIFE+ Antragsteller stehen die höheren Naturschutzbehörden an den Bezirksregierungen oder das StMUG (Ansprechpartner s. unten) zur Verfügung. Bei Vorhaben, die mit Österreich oder Tschechien gemeinsam durchgeführt werden sollen, wird der Vorschlag im Einvernehmen der beiden Länder an KOM übermittelt. Das Referat für „Internationale Angelegenheiten und LIFE“ in der EU-Kommission, Generaldirektion Umwelt ist für die Projektbewertung und -auswahl zuständig. Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens müssen der Kommission folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Anfangsbericht
  • ein oder mehrere Zwischenberichte
  • Abschlussbericht innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Vorhabens.

In den oben genannten Berichte muss die antragsgemäße und zeitgerechte Umsetzung der Maßnahmen gegen über EU-Kommission nachgewiesen werden.

Weitere Informationen

  • Die Antragsunterlagen für LIFE+ können direkt beim StMUG angefordert werden.
  • Darüber hinaus gibt es einen Antragsleitfaden, in dem die einzelnen Schritte der Antragstellung erläutert sind. Dieser kann ebenfalls beim StMUG angefordert werden.

Ansprechpartner im Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit ist Regierungsdirektor Harald Lippert, Tel: 089 / 9214-3207, Fax: 089 / 9214-3497.