Biotopverbund BayernNetz Natur
In der Regierungserklärung vom Juli 1995 bekannte sich Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber zur „Schaffung eines landesweiten Biotopverbund". Dieser ist in Artikel 1a Absatz 2 Nr. 3 und Artikel 13 f BayNatSchG rechtlich verankert.
Mit einem Verbund von Biotopen betreibt Bayern verstärkt und erfolgreich Naturschutz in der Fläche für ein BayernNetz Natur. Von großen Kernflächen, z.B. Naturschutzgebieten, sollen sich die Pflanzen- und Tierarten ausbreiten können. Fluss- und Bachauen, die Stufenränder der Mittelgebirge sowie Biotopinseln zwischen den Kernflächen - sog. Trittsteine - fördern Wanderung und Austausch.
Wichtig ist aber auch, dass die dazwischen liegenden Flächen - forst- und landwirtschaftliche Flächen, Freizeit- und Erholungsflächen - nachhaltig und naturverträglich genutzt werden.
