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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Biotopverbund BayernNetz Natur

In der Regierungserklärung vom Juli 1995 bekannte sich Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber zur „Schaffung eines landesweiten Biotopverbund". Dieser ist in Artikel 1a Absatz 2 Nr. 3 und Artikel 13 f BayNatSchG rechtlich verankert.

Mit einem Verbund von Biotopen betreibt Bayern verstärkt und erfolgreich Naturschutz in der Fläche für ein BayernNetz Natur. Von großen Kernflächen, z.B. Naturschutzgebieten, sollen sich die Pflanzen- und Tierarten ausbreiten können. Fluss- und Bachauen, die Stufenränder der Mittelgebirge sowie Biotopinseln zwischen den Kernflächen - sog. Trittsteine - fördern Wanderung und Austausch.

Wichtig ist aber auch, dass die dazwischen liegenden Flächen - forst- und landwirtschaftliche Flächen, Freizeit- und Erholungsflächen - nachhaltig und naturverträglich genutzt werden.