Autochthones Saat- und Pflanzgut
Eckpunkte zur verstärkten Verwendung autochthonen Saat- und Pflanzgutes
Auf den folgenden Seiten werden naturschutzfachliche Bewertungen sowie darauf aufbauende Empfehlungen zur Verwendung autochthonen Saat- und Pflanzguts mit Hinweisen zur praktischen Umsetzung gegeben. Die ausgeführten Hinweise stellen fachliche Empfehlungen zur Ausbringung von heimischen Wildpflanzen dar. Seitens der Naturschutzbehörden sollen sie als Leitlinie verfolgt werden. Diese Empfehlungen gelten nicht für Flächen, die primär der landwirtschaftlichen Produktion dienen. Da EU-Regelungen zum Inverkehrbringen von Saatgut und Saatgutmischungen ausstehen, ist unter Umständen mit Anpassungen an nationales Recht zu rechnen.
Bei der Neuanlage von Biotopen, bei Renaturierungsmaßnahmen, Straßenbauvorhaben, bei der Flurneuordnung, in Anlagen, Gärten, ja selbst auf Dächern und in künstlichen Kleingewässern werden heute einheimische Wildpflanzenarten ausgebracht. Dabei werden häufig durch Zucht entstandene Sorten oder Saatgut bzw. Pflanzenmaterial aus fremden Ländern und Regionen wie Süd- und Osteuropa oder Norddeutschland verwendet.
Durch die vorsorgliche Verwendung autochthonen, d.h. "an Ort und Stelle entstandenen" bzw. von örtlichen Herkünften stammenden Saat- und Pflanzgutes kann und soll den damit verbundenen negativen Entwicklungen entgegengewirkt werden.
Wie durch die Wahl falscher Arten kann auch mit fremden Herkünften an sich heimischer Arten trotz bester Absichten viel falsch gemacht und dem Anliegen des Naturschutzes geschadet werden. Das Erbgut der bodenständigen Pflanzenpopulationen wird durch den Kontakt mit Fremdherkünften verändert. Gebietsspezifische Anpassungen, regionale Biotypen können dadurch verdrängt werden, die biologische Evolution der Arten wird beeinträchtigt. Mitunter wird durch die Einkreuzung im Übermaß ausgebrachter Fremdherkünfte sogar der Fortbestand seltenerer Pflanzenarten in Frage gestellt. Schließlich werden Lebensräume in Beschlag genommen, die für die Entfaltung der angestammten Populationen wichtig wären. Diese Änderungen können innerhalb der Lebensgemeinschaften auch andere Organismen ungünstig beeinflussen, z.B. Nektar sammelnde und bestäubende Insekten.
Solche Prozesse sind aufgrund der vielen Ansaaten und Pflanzungen der letzten Jahrzehnte z.T. bereits weit fortgeschritten. Dabei besteht dieses Problem heute weltweit, weshalb schon bei der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro ein Übereinkommen zum Erhalt der biologischen Vielfalt beschlossen wurde, das ausdrücklich auch die innerartliche Diversität bewahren möchte. Mittlerweile ist die "Sicherung der genetischen Vielfalt innerhalb der Arten" (§ 2 Nr. 8 Bundesnaturschutzgesetz) auch einer der Grundsätze des deutschen Naturschutzrechts.
In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe haben die Bayerischen Staatsministerien für Umwelt und Gesundheit, für Landwirtschaft und Forsten sowie die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern praktikable Eckpunkte für die verstärkte Verwendung autochthonen Saat- und Pflanzgutes erarbeitet. Behörden, Kommunen, Verbände, Vereine sowie sonstige Maßnahmenträger, Planer und Privatpersonen sollen durch diese Seiten Anregungen und Hilfestellungen zur Verwendung autochthonen Saat- und Pflanzguts erhalten.
