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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Nanotechnologie

Die Nanotechnologie beschäftigt sich mit der Herstellung und Verarbeitung von Nanomaterialien, das sind winzige Teilchen mit einem Durchmesser von weniger als 100 Nanometer, also kleiner als ein zehntausendstel Millimeter. Nanoteilchen bewirken beispielsweise, dass Sonnencremes einen hohen UV-Schutz aufweisen oder Autolacke kratzfester werden. Wie bei jeder neuen Technologie müssen auch hier etwaige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sorgfältig beobachtet werden.

Dazu hat die Bundesregierung bereits Ende 2006 einen NanoDialog gestartet und die Nanokommission eingesetzt. Sie soll eine nachhaltige Entwicklung und Nutzung der Nanotechnologie unterstützen. Ein Vertreter aus dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen ist Mitglied der Nanokommission. Eine Mitarbeiterin aus dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist Mitglied der Arbeitsgruppe Regulierung auf dem Gebiet der Nanomaterialien“.

Die Nanotechnologie ist eine Querschnittsdisziplin. Das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit setzt sich mit Fragen des Umweltschutzes und der Lebensmittelsicherheit auseinander. Für Fragen des Arbeitsschutzes ist das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zuständig.

Durch die geringe Größe können Nanoteilchen vor allem über die Lunge aber auch über den Magen-Darm-Trakt oder die Haut vom Körper aufgenommen werden. Über das Verhalten von Nanoteilchen in der Umwelt (z. B. Akkumulation und Verbleib) müssen noch weitere Informationen gesammelt werden. Das Landesamt für Umwelt (LfU) wurde daher beauftragt, mögliche Umweltrisiken synthetischer Nanopartikel (NP) zu identifizieren. Das bifa Umweltinstitut in Augsburg untersucht im Auftrag des Umweltministeriums Einflüsse von NP auf die Verwertung von Bioabfällen. Die analytische Kapazität des LGL wurde unter anderem durch die Beschaffung eines Elektronenmikroskops wesentlich verstärkt. Damit sollen künftig NP in Lebensmittel, Konsumartikeln und Umweltmedien gemessen werden. Die Bewertung erfolgt durch LGL und LfU.

Der Umgang mit Nanoteilchen ist derzeit nicht speziell geregelt. Ein umfangreiches bestehendes Regelwerk ist aber auch für Nanoteilchen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit anzuwenden, z. B. Chemikalienrecht (REACH), Immissionsschutzrecht, Lebensmittelrecht, Arzneimittelrecht u. a.. Grundsätzlich trägt der Hersteller oder Importeur die Verantwortung dafür, dass von NP im Produkt keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.

Die vielfältigen Chancen der Nanotechnologie sind zu nutzen. Gleichzeitig müssen etwaige Risiken erfasst werden, um rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können.