Informationen zu Ozon
Was ist Ozon?
Ozon ist ein Sauerstoffmolekül. Es setzt sich aus drei Sauerstoffatomen zusammen (O3), der normale Luftsauerstoff nur aus zwei Atomen (O2). In der Stratosphäre tritt Ozon in hohen Konzentrationen auf und schirmt die kurzwellige ultraviolette Strahlung der Sonne ab. Bei Sommerwetter bildet es sich auch in Bodennähe und wirkt dort als Schadstoff. Höhere Konzentrationswerte erreicht Ozon aber nur dann, wenn die entsprechenden Vorläufersubstanzen (Stickstoffoxide, Kohlenwasserstoffe) vorhanden sind.
Zu einem wesentlichen Anteil trägt menschliches Verhalten zur Freisetzung dieser Vorläufersubstanzen bei. Deshalb haben wir es auch in der Hand, sie möglichst gering zu halten und damit zu verhindern, dass Ozon im unerwünschten Übermaß entsteht.
Wie entsteht bodennahes Ozon?
Unter Einwirkung von Sonnenlicht bildet sich Ozon insbesondere aus Kohlenwasserstoffen und Stickstoff-oxiden. Sieht man von den natürlichen und damit nicht beeinflussbaren Quellen ab, lösen insbesondere
- die Benutzung von Kraftfahrzeugen,
- die Verwendung von lösemittelhaltigen Produkten wie Farben und Lacke sowie
- die Verbrennung von Öl, Kohle und Gas in Feuerungsanlagen
die komplizierten Reaktionsmechanismen aus, die insbesondere an sehr warmen Sommertagen zu erhöhten Ozonwerten führen können.
Unser Ziel muss es deshalb sein, den Ausstoß von Stickstoffoxiden und Kohlenwasserstoffen deutlich zu senken. Technische Maßnahmen allein genügen nicht. Zwar haben schon die meisten in Deutschland zu-gelassenen Pkw einen geregelten Katalysator oder schadstoffarmen Dieselmotor, dennoch ist es in den vergangenen Jahren - bei insgesamt rückläufiger Tendenz - immer wieder zu erhöhten Ozonkonzentrationen gekommen. Dass die rund 25 % nicht auf dem neuesten technischen Stand befindlichen Altfahrzeuge deutlich überproportional zur Ozonbildung beitragen, liegt auf der Hand.| Verursachergruppe |
Kohlenwasserstoffe (ohne Methan) in Tonnen pro Jahr | Stickstoffoxide in Tonnen pro Jahr |
|---|---|---|
| Verkehr | 33.485 | 139.814 |
| Genehmigungsbedürftige Anlagen | 14.175 | 37.855 |
| Nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen | 10.013 | 21.232 |
| Sonstige nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (Hausbrand) | 176.912 | |
| Sonstige nicht gefasste Quellen | 4.188 | |
| Lösemittelhaltige Konsumgüter in privaten Haushalten | 14.862 | |
| Biogene Emissionen (Nadel- und Laubwälder) | 114.617 | |
| Summe | 368.252 | 198.901 |
Quelle: Emissionskataster Bayern 2004, Bayerisches Landesamt für Umwelt
Beurteilungswerte
Die Richtlinie 2002/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2002 über den Ozongehalt in der Luft wurde in nationales Recht in die 33. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoff-einträgen) umgesetzt. Mit der 33.BImSchV vom 13.07.2004 wurden die Schwellenwerte und Zielwerte zur Beurteilung von Belastungssituationen durch bodennahes Ozon neu festgesetzt.
Maßnahmen zur Bekämpfung der Ozonbelastung?
Nachdem Ozon nicht direkt emittiert wird, sondern über komplexe Mechanismen gebildet wird, müssen die Maßnahmen bei der Verminderung der Ozonvorläuferverbindungen ansetzen. Die Maßnahmen können nur wirksam sein, wenn sie weiträumig und frühzeitig einsetzen.
Folgende Maßnahmen wurden durchgeführt:
- Zahlreiche gesetzliche Bestimmungen zur langfristigen Verminderung der Vorläufersubstanzen wurden in den vergangenen Jahren in Kraft gesetzt. Die Großfeuerungsanlagen-Verordnung, die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, die Verordnung zur Begrenzung des Ausstoßes von Halogenkohlenwasserstoffen, die Einführung des geregelten 3-Wege-Katalysators und Tanken ohne Verdunstungsverluste des Kraftstoffes sowie die EU-weiten Emissionsnormen für die Kfz haben bereits zu einer deutlichen Verminderung der Vorläuferstoffe für Ozon geführt.
- Rückführung von Kohlenwasserstoff-Dämpfen beim Betanken von Autos sowie zur Verminderung von Verlusten bei der Lagerung und dem Umschlag von Benzin.
- Seit 1. Januar 1994 müssen alle neuen Omnibusse über 10 t und alle Lkw über 12 t mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer (On-Board-Diagnose; Busse 100 km/h, Lkw 85 km/h) ausgerüstet sein. So stoßen Nutzfahrzeuge erheblich weniger Stickstoffoxide aus.
- Kontinuierliche Fortschreibung der europäischen Abgasgesetzgebung für Kraftfahrzeuge (Lkw, Busse und PKW).
- Die Entwicklung lösemittelarmer Farben und Lacke hat dazu geführt, dass bereits über 1.000 Farben und Lacke das "Umweltzeichen - lösemittelfrei bzw. lösemittelarm“ tragen. Der Marktanteil liegt bei ca. 30 %. Im Heimwerkerbereich beträgt er sogar über 70 %.
Weitere Maßnahmen zur Verringerung der Ozonvorläufer sind:
- Verringerung des Ausstoßes flüchtiger organischer Stoffe (VOC) von Anlagen durch Erlass der 31. BImSchV und Änderung der 2. BImSchV (am 25. August 2001 in Kraft getreten). Die 31. BImSchV erfasst gewerbliche und industrielle Anlagen, in denen organische Lösemittel verwendet werden. Altanlagen müssen spätestens bis zum 31. Oktober 2007 nachgerüstet oder erneuert werden.
- Weitere Verminderung der Emissionen von flüchtigen organischen Stoffen (VOC) an Tankstellen sowie Sicherstellung eines ausreichenden Wirkungsgrades durch verbesserte Überwachung der Gasrückfüh-rungssysteme. Hierzu ist am 18. Mai 2002 eine Änderung der 21. BImSchV in Kraft getretenen, nach der Tankstellen mit einer elektronischen Überwachungseinrichtung ausgerüstet werden müssen, die Störungen der Funktionsfähigkeit der Gasrückführungssysteme automatisch erkennt. Die Nachrüstung der Alttankstellen muss spätestens bis zum 31. Dezember 2007 erfolgen.
- Mit der „Chemikalienrechtlichen Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke“ wurde am 16. Dezember 2004 eine EG-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die in der Verordnung festgesetzten Grenzwerte für den VOC-Höchstgehalt in Farben und Lacken sind ab dem 1. Januar 2007 einzuhalten; ab dem 1. Januar 2010 erfolgt dann eine weitere Absenkung.
- Einführung einer streckenbezogenen Autobahngebühr für Nutzfahrzeuge (Maut) zum 1. Januar 2005, die auch den Schadstoff-Ausstoß berücksichtigt. Damit wird die rasche Einführung der Abgasnachbehandlungstechnik zur Partikel- und Stickstoffoxidminderung bei schweren Nutzfahrzeugen gefördert. Künftige, weitere Reduzierung der Maut für schadstoffärmere Nutzfahrzeuge, insbesondere Lkw.
Was können wir tun?
Ozon im Übermaß muss also nicht sein. Ändern wir aber unser Verhalten nicht, müssen wir damit rechnen, dass in den Ballungszentren wie auch in den Reinluft- und Erholungsgebieten weiterhin immer wieder einmal hohe Ozonwerte gemessen werden. Vor allem die Autofahrer sind es, auf die es dabei ankommt, am besten schon dann, wenn die Wetter- und Ozonprognose einen Anstieg der Ozonwerte erwarten lässt.
Am wirksamsten ist es, wenn wir dann nicht zwingend gebotene Autofahrten unterlassen.
- Vielerorts stehen öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung.
- Fahrgemeinschaften schonen die Umwelt und den Geldbeutel.
- Mit der Bahn kommt man besser ans Ziel.
- Und Kurzstrecken lassen sich auch mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurücklegen.
Wenn Autofahrten dennoch durchgeführt werden müssen:
- Kraftstoffsparende Fahrweise
Rasenmähen elektrisch oder von Hand:
- Ein benzinbetriebener Rasenmäher schleudert 200-mal so viele Kohlenwasserstoffe in die Luft wie ein Katalysator-Auto. Darum den Elektro- oder Handmäher benutzen.
Verwendung lösemittelfreier Produkte
Was ist bei erhöhten Ozonwerten zu beachten?
Wer auf Ozon erfahrungsgemäß empfindlich reagiert, dem wird vorsorglich empfohlen, bei Werten über 180 Mikrogramm (1 Mikrogramm = 1 Millionstel Gramm) pro Kubikmeter Luft auf anstrengende sportliche Ausdauerleistungen sowie ungewohnte körperliche Arbeiten im Freien zu verzichten (Informationsschwelle). Bei mehr als 240 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wird diese Empfehlung generell gegeben (Alarmschwelle).
Die Ozonwerte, die in den letzten Jahren in Bayern gemessen wurden, stehen einem Aufenthalt im Freien nicht entgegen. Das gilt auch für Kinder. Zum Verzicht auf Wanderungen oder andere übliche Freizeitaktivitäten besteht kein Anlass. Dabei wird unterstellt, dass jeder bei heißem Sommerwetter die ohnehin fällige Rücksicht auf seine Gesundheit nimmt.
Allerdings sollten sportliche Ausdauerleistungen und länger dauernde, körperlich anstrengende Tätigkeiten an heißen Sommertagen im Freien nach Möglichkeit auf den Vormittag oder den späten Abend verlegt oder verschoben werden.
Die Ozonkonzentrationen in Innenräumen sind auch bei Sommersmog-Wetterlagen deutlich niedriger als im Freien, soweit die Fenster geschlossen gehalten werden. Für den Aufenthalt in Innenräumen besteht daher unabhängig von der Art der Tätigkeit kein Risiko durch Ozon. Gelüftet werden sollte bevorzugt in den frühen Morgen- und in den späten Abendstunden.
