Zur Startseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

In Bayern bisher fortgeschriebene Luftreinhaltepläne

Die Luftreinhalteplanung ist kein abgeschlossener Prozess, sondern eine Daueraufgabe. So fließen neue Erkenntnisse über effektive und verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen (z. B. Umweltzonen) ein.

Aufgrund der Belastungssituation in den vergangenen Jahren wurden bestehende Pläne fortgeschrieben.

Nürnberg: 1. Fortschreibung

Am 03.12.2010 hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Nürnberg in Kraft gesetzt. Der Plan enthält sechs neue Maßnahmen zu den Bereichen

  • Entwicklung von Logistikkonzepten "Grüne Logistik"
  • planerische und bauliche Maßnahmen an besonderen Verkehrsbrennpunkten
  • Nürnberger Projekte / Aktivitäten zur Energieeffizienz und Klimaschutz
  • Förderung emissionsarmer Heizungsanlagen / Kleinfeuerungsanlagen
  • Initiativen zur Förderung der umweltfreundlichen Nachrüstung von Pkw und Nutzfahrzeugen
  • Umrüstung der Fahrzeugflotten des kommunalen Fuhrparks bzw. der Verkehrsbetriebe auf emissionsärmere Fahrzeuge

Weitere Informationen können den nachfolgenden Internetadressen der Regierung von Mittelfranken und der Stadt Nürnberg entnommen werden.

Ansbach: 1. Fortschreibung

Am 06.08.2009 hat das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Ansbach in Kraft gesetzt. Der fortgeschriebene Plan enthält für die Handlungsfelder "Verkehr" und "Energieeinsparung" insgesamt zehn Maßnahmen. Weitergehende Informationen zum Plan, dem Beteiligungsverfahren sowie der öffentlichen Bekanntmachung können den nachfolgenden Internetadressen der Regierung von Mittelfranken und der Stadt Ansbach entnommen werden.

Augsburg: 1. Fortschreibung: Einrichtung eines Lkw-Durchfahrtverbotes und Umweltzone sowie Einbeziehung der Umlandgemeinden

Die Regierung von Schwaben hat im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit in enger Abstimmung mit der Stadt Augsburg die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Augsburg erarbeitet. Dieser Plan wurde nunmehr nach vorausgegangener Öffentlichkeitsbeteiligung und Abstimmung mit den betroffenen Ministerien am 08.05.2009 vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit in Kraft gesetzt. Damit ist die Voraussetzung für die Einführung einer weiteren Umweltzone in Bayern, deren erste Stufe (Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette) für den 01.07.2009 von der Stadt Augsburg vorgesehen ist, geschaffen. Eine zweite Stufe (Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette, rote Plakette) soll frühestens 15 Monate nach Stufe 1 (01.10.2010) sowie die dritte Stufe (Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette, rote und gelbe Plakette) frühestens 24 Monate nach Stufe 2 (01.10.2012) eingeführt werden. Vor Einführung der Stufen 2 und 3 soll jeweils die Wirksamkeit der vorausgegangenen Stufe sowie die Notwendigkeit der Verschärfung nachgewiesen werden.

Darüber hinaus ist die Einführung eines Lkw-Durchfahrtsverbotes für den Bereich der Umweltzone für Lkw größer als 3,5 Tonnen (mit Ausnahme des "Lieferverkehrs") vorgesehen. Der fortgeschriebene Plan enthält daneben weitere Maßnahmen für die Bereiche Mobilitätsmanagement, öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), städtischen Fuhrpark, mobile Maschinen, für den Bereich Verkehr (z.B. Optimierung des Straßenverkehrs) sowie sonstige Maßnahmen wie städtisches Klimaschutzkonzept, Staubminderungsplan bei Großbaustellen. Detailliertere Informationen können den nachfolgenden Internetadressen der Regierung von Schwaben und der Stadt Augsburg entnommen werden.

München: 1. Fortschreibung: Einrichtung eines Lkw-Durchfahrtverbotes

München: 2. Fortschreibung: Einrichtung einer Umweltzone

Am 21.08.2008 hat das damalige Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München in Kraft gesetzt. Damit ist die Voraussetzung für die Einführung einer ersten Umweltzone in Bayern, die für den 01.10.2008 von der Landeshauptstadt München vorgesehen ist, geschaffen. Der fortgeschriebene Plan enthält u. a. neben der Beschreibung der Umweltzone mit Beschilderungskonzept und Darstellung von Ausnahmen insgesamt 34 wichtige Fragen rund um die Umweltzone. Weitere interessante Informationen können den nachfolgenden Internetadressen der Regierung von Oberbayern und der Landeshauptstadt München entnommen werden.

München: 4. Fortschreibung - Stufen 2 und 3 der Umweltzone München

Am 05.09.2010 hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit die 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München in Kraft gesetzt. Damit ist die Voraussetzung für die Einführung von zwei weiteren Stufen von Fahrverboten innerhalb der bestehenden Umweltzone in München auf der Grundlage der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (Kennzeichnungsverordnung) geschaffen. Ab dem 01.10.2010 dürfen neben Fahrzeugen ohne Plakette (Fahrverbot seit dem 01.10.2008) zusätzlich Fahrzeuge mit roter Plakette nicht mehr in der Umweltzone fahren. Die Umweltzone München umfasst weiterhin den Bereich innerhalb des Mittleren Rings ohne den Mittleren Ring selbst. Frühestens ab dem 1. Oktober 2012 ist - nach erneuter Prüfung der Wirkung - ein weiteres Fahrverbot für Fahrzeuge mit gelber Plakette vorgesehen.

Neben dieser zentralen Maßnahme enthält der Plan weitere 14 Maßnahmen zu den Bereichen "Immissionschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen“ (Verschärfung der Münchner Brennstoffverordnung, Ausbau der Fernwärme), "Klimaschutz“ und "Verkehr“ (z. B. Ausbau des Mittleren Rings, umweltorientierte Verkehrssteuerung, Verkehrsverflüssigung). Weitere Informationen, auch hinsichtlich der Ausnahmen zu den Fahrverboten, können den nachfolgenden Internetadressen der Regierung von Oberbayern und der Landeshauptstadt München entnommen werden.

Neu-Ulm

Die Regierung von Schwaben hat im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit in enger Abstimmung mit der Stadt Neu-Ulm den Luftreinhalteplan für Neu-Ulm erarbeitet. Dieser Plan wurde nunmehr nach vorausgegangener Öffentlichkeitsbeteiligung und Abstimmung mit den betroffenen Ministerien am 21.08.2009 vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit in Kraft gesetzt. Damit ist die Voraussetzung für die Einführung einer weiteren Umweltzone in Bayern, deren erste Stufe (Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette) für den 01.11.2009 von der Stadt Neu-Ulm vorgesehen ist, geschaffen. Eine zweite Stufe (Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette, rote Plakette) soll ab 01.01.2012 eingeführt werden. Vor Einführung der Stufe 2 soll die Wirksamkeit der vorausgegangenen Stufe sowie die Notwendigkeit der Verschärfung nachgewiesen werden. Die Umweltzone Neu-Ulm schließt nahtlos an die bereits bestehende Umweltzone für Ulm an. Die Bundesstraßen B10/B28 sind nicht Bestandteil der Umweltzone.

Darüber hinaus ist die Einführung eines "Selektiven Durchfahrtsverbotes für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer als 3,5 Tonnen im Verlauf der B10/B28 zwischen den Autobahnanschlussstellen Ulm-West (A8) und Autobahndreieck Hittistetten (A7) vorgesehen. Ziel ist es, die Abkürzung über die Bundesstraßen B10-B28 und damit die Durchfahrt durch die Städte Ulm und Neu-Ulm für Lkw, die schwerer als 3,5 Tonnen sind, zu verhindern; d.h. der Lkw-Verkehr soll auf den leistungsfähigeren Autobahnen A7 und A8 bleiben (ca. acht Kilometer Umweg) und nicht durch die beiden Städte fahren. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt gemeinsam mit der Stadt Ulm.

Der fortgeschriebene Plan enthält daneben weitere Maßnahmen wie z.B. für die Bereiche ÖPNV, städtischen Fuhrpark sowie sonstige Maßnahmen (z.B. Staubminderung bei Baustellen, Ausbau der Fernwärme, Förderung von Energiesparmaßnahmen, Beratung bei Festbrennstoffheizungen, verstärkte Öffentlichkeitsarbeit). Detailliertere Informationen können den nachfolgenden Internetadressen der Regierung von Schwaben und der Stadt Neu-Ulm entnommen werden.

Passau: 1. Fortschreibung

Wegen der in den Folgejahren 2004 und 2005 erneut aufgetretenen Überschreitungen des Feinstaub PM10-Tagesgrenzwertes wurde der Luftreinhalteplan vom 28.12.2004 fortgeschrieben und am 09.05.2007 in Kraft gesetzt.

Lindau - 1. Fortschreibung

Am 22.12.2010 hat das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Lindau in Kraft gesetzt. In dem fortgeschriebenen Plan wurden die bestehenden Maßnahmen aktualisiert und weitere aufgenommen. Nähere Informationen zum Plan, dem Beteiligungsverfahren sowie der öffentlichen Bekanntmachung können den nachfolgenden Internetadressen der Regierung von Schwaben und der Stadt Lindau entnommen werden.

Würzburg - 1. Fortschreibung

Am 01.03.2011 hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Würzburg in Kraft gesetzt. Der Plan enthält sieben neue Maßnahmen zu den Bereichen Umbau Rauchgasreinigung Müllheizkraftwerk, Förderprogramm Brennstoffumstellung bei Hausfeuerungsanlagen, Einrichtung von Energieterminals an Schiffsanlegestellen, Einführung eines Baustellenmerkblatts, Einrichtung eines netzadaptiven Steuerungssystems für Lichtsignalanlagen, Öffentlichkeitsarbeit: Information der Öffentlichkeit über Fördermöglichkeiten beim Einbau von Rußpartikelfilter und bei hohen Schadstoffkonzentrationen. Weitere Informationen können den nachfolgenden Internetadressen der Regierung von Unterfranken und der Stadt Würzburg entnommen werden.

Regensburg - 1. Fortschreibung

Am 01.03.2011 hat das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Regensburg in Kraft gesetzt. Zusätzlich zu den Maßnahmen des bisherigen Luftreinhalteplans für die Stadt Regensburg und deren Weiterentwicklung enthält der Plan 3 neue Maßnahmen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit (Information über Fördermöglichkeiten beim Einbau von Rußpartikelfiltern), Weiterentwicklung von Radverkehrs-Fördermaßnahmen und Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie immissionsschutzrechtlich genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, Bauleitplanung, Bauvorhaben, fahrzeugbezogener Maßnahmen. Weitere Informationen können den nachfolgenden Internetadressen der Regierung der Oberpfalz und der Stadt Regensburg entnommen werden.