Umweltzonen
Umweltzonen sind Gebiete, die die Kommunen zunächst in ihrer eigenen Zuständigkeit bestimmen. Innerhalb dieser Gebiete werden "saubere“ Fahrzeuge mit "freier Fahrt“ belohnt, während Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß ausgesprochen werden. Eingerichtet werden die Umweltzonen bisher im Rahmen der Luftreinhaltepläne als wirkungsvolle Maßnahme zur Reduktion der Feinstaubbelastung.
Die Einrichtung der Umweltzone wird bei der Erstellung bzw. Fortschreibung eines Luftreinhaltelans öffentlich bekannt gemacht (z.B. durch Auslegung und Internet) mit der Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen einzubringen.
Grundlage der Gestaltung der Verkehrsbeschränkungen in Umweltzonen ist die Kennzeichnung von Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Bussen nach der Höhe der Abgasemissionen in Schadstoffgruppen gemäß der Kfz-Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV) vom 10.10.2006 (BGBl I S. 2218, ber. S. 2543). In welchem Umfang die mit Plaketten gekennzeichneten drei Fahrzeuggruppen in Umweltzonen fahren dürfen, bestimmen zunächst die betroffenen Kommunen selbst vor Ort. Im Anhang 3 der Verordnung sind Fahrzeuge genannt, die von Verkehrsverboten auch ohne Kennzeichnung ausgenommen sind (z.B. Kfz, mit denen bestimmte behinderte Personen fahren oder gefahren werden, Krankenwagen, mobile Maschinen). Zusätzlich kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde den Verkehr mit nicht gekennzeichneten Fahrzeugen zu und von bestimmten Einrichtungen zulassen, soweit dies im öffentlichen Interesse liegt.
Der Deutsche Städtetag hat am 24.10.2007 eine Empfehlung zur Regelung von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 1 Abs. 2 der Kennzeichnungsverordnung erarbeitet, die in Bayern im Rahmen der lokalen Luftreinhalteplanung im Wesentlichen umgesetzt wird. Grundsätzlich gilt "Nachrüstung vor Ausnahme". Die Kfz-Kennzeichnungsverordnung schafft für fast alle Fahrzeuge Benutzervorteile, wenn sie nachgerüstet werden. Wenn ein Fahrzeug nicht mehr nachrüstbar ist, sind kostenpflichtige Ausnahmen zur Vermeidung von unzumutbaren Härten im Einzelfall möglich.
Umweltzonen in Bayern
Derzeit existieren in Bayern Umweltzonen in den Städten München (seit Oktober 2008), Augsburg (seit Juli 2009) und Neu-Ulm (seit November 2009). Weitergehende Informationen wie z. B. Ausnahmeregelungen können dem Internetangebot der Regierungen von Oberbayern und Schwaben sowie der Städte München, Augsburg und Neu-Ulm entnommen werden (siehe "Weiterführende Informationen" am Ende dieser Seite).
Weiterführende Informationen
Umweltzonen in Bayern
- Regierung von Oberbayern
- Regierung von Schwaben
- Landeshauptstadt München
- Stadt Augsburg
- Stadt Neu-Ulm
Links
- Umweltzonen in Bayern und Deutschland
- Kfz-Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV) vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I. S. 2218)
- 1. Änderungsverordnung zur Kfz-Kennzeichnungsverordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2793)
- Verkehrsclub Deutschland - Plaketten, Umweltzonen, Fahrverbote
- Nachrüstung, Förderung und Kennzeichnung von Fahrzeugen
- Datenbank für Feinstaubplaketten und Nachrüstmöglichkeiten
