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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

1. Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans für die Landeshauptstadt München vom 19.10.2007

Am 28. Dezember 2004 wurde der Luftreinhalte-/Aktionsplan für die Landeshauptstadt München vom damaligen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV; jetzt Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit) in Kraft gesetzt. Der Luftreinhalte-/Aktionsplan soll als verwaltungsinternes Handlungskonzept die beteiligten Behörden darin unterstützen, wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität zu ergreifen. Wegen der in den Folgejahren erneut aufgetretenen Überschreitungen des PM10-Feinstaub-Tagesgrenzwertes und des Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwertes (einschließlich Toleranzmarge) wurde die Regierung von Oberbayern vom StMUGV beauftragt, unter Mitwirkung der Landeshauptstadt München den Entwurf einer Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans zu erstellen. Der Entwurf wurde vom StMUGV mit den anderen Ressorts abgestimmt und am 19. Oktober 2007 in Kraft gesetzt.

Das Plangebiet umfasst den Ballungsraum München.

Die Fortschreibung beinhaltet als wesentliche Maßnahme die großflächige Ableitung des Lkw-Durchgangsverkehrs ab 3,5 t auf den Autobahnring A 99; d. h. alle Lkw, die nur den Durchfahrtsverkehr darstellen und kein Ziel im Stadtgebiet haben, werden auf den Autobahnring abgeleitet.

Der fortgeschriebene Luftreinhalte-/Aktionsplan für die Landeshauptstadt München mit der Darstellung des Ablaufs des Beteiligungsverfahrens und der Entscheidungsgründe/-erwägungen kann ab sofort auf den Internetseiten der Regierung von Oberbayern oder der Landeshauptstadt München eingesehen und heruntergeladen werden (siehe Weiterführende Informationen).