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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Bayerische Maßnahmen zur Senkung der Feinstaub-Belastung

Es besteht ein allgemeiner Konsens darüber, dass die Feinstaubbelastung als ein Teil der Gesamtproblematik ihre Quellen auf allen Ebenen mit unterschiedlichsten Emittenten hat und folglich nur mit einem Maßnahmenbündel im Rahmen einer Gesamtstrategie auf allen Ebenen (EU, Bund, Länder und Gemeinden) bekämpft werden kann. Es ist keine Einzelmaßnahme erkennbar, die sofort und für sich allein die dauerhafte Einhaltung der PM10-Immissionsgrenzwerte gewährleistet.

Das „Gesamtmaßnahmenpaket Feinstaub“ umfasst daher Maßnahmen, wie

  • Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen zur Staubreduktion bei Industrieanlagen (Altanlagensanierung - TA Luft 2002, novellierte Abfallverbrennungs-Verordnung, novellierte Großfeuerungsanlagen-Verordnung);
  • Fortschreibung der Grenzwerte für Staubemissionen an Haushaltsfeuerungen, die mit festen Brennstoffen betrieben werden;
  • emissionsarme Techniken bei den landwirtschaftlichen Viehhaltungen;
  • stärkere Spreizung der Autobahnmautsätze zugunsten schadstoffarmer Lkw
  • Optimierung von Transport- und Logistikkonzepten für Waren
  • Vermeidung von Lkw-Durchgangsverkehr durch die Städte;
  • grünes Licht für verkehrsleitende Maßnahmen der Kommunen;
  • bei Staat und Behörden nur noch emissions- und verbrauchsarme Dienstfahrzeuge beschaffen;
  • Fortschreibung der Pkw- und Lkw-Emissionsgrenzwerte (EU-Abgasnormen);
  • Aufklärung der Bürger (z.B. Internetangebot).