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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Vollzug der EG-Umgebungslärmrichtlinie in Bayern

Kartierungsumfang

Von der ersten Kartierungsphase sind in Bayern

  • ca. 3.000 km Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen außerhalb der Ballungsräume,
  • ca. 800 km Schienenwege,
  • die 3 Ballungsräume München, Nürnberg und Augsburg sowie
  • die beiden Großflughäfen München und Nürnberg

betroffen.

Grundlage für das Verkehrsaufkommen auf Straßen ist die bundesweit einheitlich durchgeführte Straßenverkehrszählung 2005.

Bis 30.12.2012 (Stufe 2 der Kartierung) sind auch Lärmkarten für die Ballungsräume Würzburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth und Erlangen auszuarbeiten. Außerhalb der Ballungsräume sind ca. 4.100 km Hauptverkehrsstraßen zusätzlich bei der Lärmkartierung zu berücksichtigen.

Durchführung der Kartierung

Alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume mit einer DTV von mehr als 16.400 Kfz hat zentral das Landesamt für Umwelt kartiert, das auch den betroffenen Gemeinden kostenlos die Ergebnisse zur Verfügung stellt. Die Berechnungen für die Großflughäfen München und Nürnberg wurden von der Flughafen München GmbH vorgelegt und vom Landesamt für Umwelt geprüft und bestätigt.

Die Kartierung für Augsburg und München wurde von den Städten eigenständig durchge-führt. Die Lärmkartierung für Nürnberg erfolgte durch das Landesamt für Umwelt.

Aktionsplanung

Mit der Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetztes vom 01.07.2008 sind in Bayern für die Aktionsplanung an übergeordneten Verkehrsträgern, also Bundes-autobahnen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen, die Regierungen zustän-dig. An Bundes- und Staatsstraßen sowie in Ballungsräumen auch für sonstige Lärmquellen bleibt es bei der bundesrechtlich im Bundes-Immissionschutzgesetz festgelegten Zuständigkeit der Gemeinden. Die Arbeiten zur Aktionsplanung in Bayern sind inzwischen angelaufen.