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Vollzug des Gentechnikrechts
Zuständigkeiten in Bayern
Den Vollzug des Gentechnikgesetzes teilen sich in Bayern zwei Genehmigungsbehörden:
Die Regierung in Würzburg ist für die Regierungsbezirke Unter-, Mittel- und Oberfranken sowie die Oberpfalz zuständig. Die Münchener Regierung betreut die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben.
Gentechnische Anlagen und Arbeiten in Bayern
In Bayern, wie auch im übrigen Bundesgebiet, wird überwiegend in Sicherheitsstufe 1 gearbeitet. Arbeiten der Sicherheitsstufe 4 werden in Deutschland nicht durchgeführt.
In 95% der Anlagen werden Forschungsarbeiten durchgeführt, ein geringer Prozentsatz dient der gewerblichen Nutzung. Seit 1992 hat sich die Zahl der gentechnischen Anlagen in Bayern auf derzeit 666 (Stand 18.06.2008) mehr als verdreifacht.
Vollzug des Gentechnikrechts
Bayern hat seit 1990 Erfahrung im Vollzug des Gentechnikrechts. Gefährdungen von Mensch und Umwelt sind bisher nicht aufgetreten.
Um die Arbeit mit den Gesetzesvorgaben zu erleichtern, wurden bei den zuständigen Behörden (Regierungen von Oberbayern und Unterfranken, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) Datenbanken eingerichtet. Diese enthalten alle für den Vollzug des Gentechnikrechts im jeweiligen Aufgabenbereich notwendigen Informationen.
Die Fortbildung und die individuelle Beratung von Projektleitern und Betreibern nimmt bei den bayerischen Vollzugsbehörden einen hohen Stellenwert ein.
