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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Gentechnik:Staatliche Überwachung

Alle gentechnischen Anlagen in Bayern werden in regelmäßigen Abständen einer Inspektion unterzogen. Die Häufigkeit solcher Kontrollbegehungen orientiert sich an der Sicherheitsstufe der gentechnischen Arbeiten.
Die Inspektionen werden von einer Überwachungskommission vorgenommen, die sich aus Vertretern des Arbeits- und Umweltschutzes zusammensetzt. Die behördeninterne Koordinierung übernimmt die jeweils zuständige Regierung, deren Vertreter selbst teilnimmt.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist den gentechnischen Anlagen ein hoher Sicherheitsstandard zu bescheinigen.

Auch Freisetzungen und der Anbau gentechnisch veränderter Organismen unterliegen der Überwachung durch die Vollzugsbehörden. Dabei werden vor allem die Identität der Organismen kontrolliert sowie die Einhaltung der Genehmigungsauflagen, die Übereinstimmung mit den Angaben im Standortregister des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und die Beachtung der guten fachlichen Praxis überwacht.

Gravierende Verstöße und Mängel wurden bisher nicht festgestellt. Sollten solche entdeckt werden, erhält der Betreiber eine entsprechende Abmahnung, deren Umsetzung überwacht wird. Falls erforderlich, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren durchgeführt. Bei der Überwachung werden auch die Aufzeichnungen der durchgeführten gentechnischen Arbeiten überprüft. Hier konnten bisher ebenfalls keine schwerwiegenden Fehler entdeckt werden. Die Aufzeichnungen sind meist ausführlicher als verlangt.

Gentechnisches Überwachungslabor

Gentechnisches Überwachungslabor; Quelle: Landesamt für Gesundheit und LebensmittelsicherheitIn Bayern wurde bereits kurz nach Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes der Beschluss zur Errichtung eines staatlichen gentechnischen Überwachungslabors gefasst.

Dieses Labor wurde 1991 am damaligen Bayerischen Landesamt für Umweltschutz angesiedelt und erhielt als erste derartige Einrichtung in Deutschland die Genehmigung, gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2 durchzuführen. Seit August 2005 wird diese Aufgabe vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wahrgenommen.

Mit diesem staatlichen Überwachungslabor verfügt Bayern über ein wirkungsvolles Instrument zur Durchsetzung des Gentechnikrechts.

Aufgaben

In der Anfangsphase stand die Methodenentwicklung und Standardisierung von Nachweismethoden im Vordergrund. Inzwischen erfolgt auch die experimentelle Untersuchung von Proben aus Kontrollbegehungen in gentechnischen Anlagen.

Daneben dient das Labor zum Nachweis gentechnisch veränderter Organismen in Umweltproben. Damit können technische Sicherheitsvorkehrungen auf ihre Wirksamkeit untersucht werden. Ferner werden auf diese Weise Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Organismen überwacht. In Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftsverwaltung werden Saatgutproben auf Beimengungen von gentechnisch verändertem Material analysiert (siehe Datei „Keine gentechnischen Veränderungen in Saatgut).