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Vollzug des Gentechnikrechts
Bayern hat seit 1990 Erfahrung im Vollzug des Gentechnikrechts. Gefährdungen von Mensch und Umwelt sind bisher nicht aufgetreten.
Um die Arbeit mit den Gesetzesvorgaben zu erleichtern, wurden bei den zuständigen Behörden (Regierungen von Oberbayern und Unterfranken, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz) Datenbanken eingerichtet. Diese enthalten alle für den Vollzug des Gentechnikrechts im jeweiligen Aufgabenbereich notwendigen Informationen.
Die Fortbildung und die individuelle Beratung von Projektleitern und Betreibern nimmt bei den bayerischen Vollzugsbehörden einen hohen Stellenwert ein.
