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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Sicherheitskonzept für Arbeiten in gentechnischen Anlagen

Gentechnische Anlagen Sicherheitswerkbank 

[Sicherheitswerkbank, Quelle: Roche Diagnostics GmbH]

Dem Gentechnikrecht liegt ganz wesentlich der Schutzgedanke zugrunde.

Drei prinzipielle Ziele ergeben sich aus dem Sicherheitskonzept:

  • Gesundheitsschutz
  • Arbeitsschutz
  • Umweltschutz.

Die Maßnahmen zur Verwirklichung der Schutzziele

  • Gentechnische Arbeiten werden in vier Sicherheitsstufen eingeteilt. Die Einteilung erfolgt gemäß dem Gefährdungspotential.
  • Technische, organisatorische, chemische und biologische Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten. Die Einhaltung wird streng überwacht.