Sicherheitskonzept für Arbeiten in gentechnischen Anlagen
[Sicherheitswerkbank, Quelle: Roche Diagnostics GmbH]
Dem Gentechnikrecht liegt ganz wesentlich der Schutzgedanke zugrunde.
Drei prinzipielle Ziele ergeben sich aus dem Sicherheitskonzept:
- Gesundheitsschutz
- Arbeitsschutz
- Umweltschutz.
Die Maßnahmen zur Verwirklichung der Schutzziele
- Gentechnische Arbeiten werden in vier Sicherheitsstufen eingeteilt. Die Einteilung erfolgt gemäß dem Gefährdungspotential.
- Technische, organisatorische, chemische und biologische Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten. Die Einhaltung wird streng überwacht.
