Zur Startseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Sicherheitsstufen für gentechnische Arbeiten

Gentechnische Arbeiten werden in vier Sicherheitsstufen eingeteilt.
Die Einstufung erfolgt aufgrund der Bewertung der Eigenschaften

  • des Empfängerorganismus
  • der DNA aus dem Spenderorganismus
  • der Vektoren
  • des Genprodukts

Die Gesamtbewertung des Risikos beruht auf dem Zusammenwirken dieser Faktoren.

 Faktoren zur Sicherheitseinstufung eines gentechnisch veränderten Organismus: Erläuterung siehe nachfolgender Text

Die Abbildung zeigt schematisch, welche Faktoren die Sicherheitseinstufung eines gentechnisch veränderten Organismus beeinflussen; Zu berücksichtigen sind die übertragene Spender-DNA, der Vektor, die Eigenschaften des Empfängers und das Genprodukt.

  • a) Gefährdungsermittlung  
  • b) Risikobeurteilung 
  • c) Sicherheitseinstufung

Beschreibung der Sicherheitsstufen

  • Stufe 1

  • Gentechnische Arbeiten, bei denen nicht von einem Risiko für Umwelt und Gesundheit auszugehen ist.
  • Stufe 2

  • Arbeiten mit geringem Risiko
  • Stufe 3

  • Arbeiten mit mäßigem Risiko
  • Stufe 4

  • Arbeiten mit hohem Risiko oder dem begründeten Verdacht eines solchen Risikos.

Bewertungskriterien der Einstufung

Die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit setzt sich aus Sachverständigen (Wissenschaftlern) und sachkundigen Personen, welche verschiedene gesellschaftlich relevante Gruppierungen vertreten zusammen

Zunächst ist eine genaue Beschreibung der verwendeten Organismen erforderlich.
Weiterhin werden geprüft:
  • Gesundheitliche Aspekte (z. B. toxische oder allergene Eigenschaften).
  • Umwelterwägungen (z. B. Überlebensfähigkeit, Beteiligung an Umweltprozessen)

Zuständig für die Einstufung ist die Landesbehörde. Bei Sicherheitsstufe 3 und 4, sowie in bestimmten Fällen bei Stufe 2, schaltet die Landesbehörde ein Expertengremium ein: Die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS). Der ZKBS gehören neben Wissenschaftlern aus den Bereichen Mikrobiologie, Zellbiologie, Virologie, Genetik, Hygiene, Toxikologie, Pflanzenzucht, Ökologie und Sicherheitstechnik sachkundige Personen an, welche die Gewerkschaften, die Wirtschaft, die Landwirtschaft, den Arbeitsschutz, den Umweltschutz, den Naturschutz, den Verbraucherschutz und die forschungsfördernden Organisationen vertreten.