Sicherheitsstufen für gentechnische Arbeiten
Gentechnische Arbeiten werden in vier Sicherheitsstufen eingeteilt.
Die Einstufung erfolgt aufgrund der Bewertung der Eigenschaften
- des Empfängerorganismus
- der DNA aus dem Spenderorganismus
- der Vektoren
- des Genprodukts
Die Gesamtbewertung des Risikos beruht auf dem Zusammenwirken dieser Faktoren.

Die Abbildung zeigt schematisch, welche Faktoren die Sicherheitseinstufung eines gentechnisch veränderten Organismus beeinflussen; Zu berücksichtigen sind die übertragene Spender-DNA, der Vektor, die Eigenschaften des Empfängers und das Genprodukt.
- a) Gefährdungsermittlung
- b) Risikobeurteilung
- c) Sicherheitseinstufung
Beschreibung der Sicherheitsstufen
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Stufe 1
- Gentechnische Arbeiten, bei denen nicht von einem Risiko für Umwelt und Gesundheit auszugehen ist.
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Stufe 2
- Arbeiten mit geringem Risiko
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Stufe 3
- Arbeiten mit mäßigem Risiko
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Stufe 4
- Arbeiten mit hohem Risiko oder dem begründeten Verdacht eines solchen Risikos.
Bewertungskriterien der Einstufung
Weiterhin werden geprüft:
- Gesundheitliche Aspekte (z. B. toxische oder allergene Eigenschaften).
- Umwelterwägungen (z. B. Überlebensfähigkeit, Beteiligung an Umweltprozessen)
Zuständig für die Einstufung ist die Landesbehörde. Bei Sicherheitsstufe 3 und 4, sowie in bestimmten Fällen bei Stufe 2, schaltet die Landesbehörde ein Expertengremium ein: Die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS). Der ZKBS gehören neben Wissenschaftlern aus den Bereichen Mikrobiologie, Zellbiologie, Virologie, Genetik, Hygiene, Toxikologie, Pflanzenzucht, Ökologie und Sicherheitstechnik sachkundige Personen an, welche die Gewerkschaften, die Wirtschaft, die Landwirtschaft, den Arbeitsschutz, den Umweltschutz, den Naturschutz, den Verbraucherschutz und die forschungsfördernden Organisationen vertreten.
