Zur Startseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen in Bayern

Für die Genehmigung von Freisetzungen zu Forschungszwecken ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuständig. Von 1993 bis Ende 2008 wurden für Betreiber in Bayern 135 Freisetzungen genehmigt. Alle Genehmigungen sind in der Zwischenzeit ausgelaufen. Seit 2010 fanden in Bayern keine Freisetzungen mehr statt.

Aktuelle Informationen zu kontrollierten Freilandversuchen (Freisetzungen) und zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen finden sich im Standortregister, das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit betrieben wird.

Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit setzt sich dafür ein, dass Forschungsvorhaben mit gentechnisch veränderten Pflanzen nur im Labor und Gewächshaus durchgeführt werden.