Forschung für Umwelt und Gesundheit in Bayern
Hinweise für die Vergabe von Forschungsvorhaben
Das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit und seine nachgeordneten Dienststellen erstellen jährlich einen Forschungsplan, in dem die Forschungsvorhaben aufgeführt sind, die im Folgejahr vergeben werden sollen.
Institutionen oder Firmen, die an der Durchführung eines oder mehrerer Forschungsvorhaben interessiert sind, können ihre Bewerbung für die entsprechend gekennzeichneten ("bewerben") Forschungsvorhaben abgeben.
- Bei den einzelnen Forschungsvorhaben finden Sie eine kurze Beschreibung des Projektthemas, Angaben zur Vergabestelle, dem zuständigen Ansprechpartner, der weitere Auskünfte erteilt, der Bewerbungsfrist sowie zur geplanten Laufzeit des Vorhabens (Ausführungsfrist).
- Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege einer Freihändigen Vergabe.
- Die Projekte werden einzeln vergeben. Eine losweise Vergabe innerhalb eines Projekts ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
- Ein Anspruch auf Beteiligung am Wettbewerb sowie auf Anwendung der VOL/A besteht nicht.
- Für die Abgabe einer Bewerbung und ggf. eines Angebots werden keine Kosten erstattet.
- Die Realisierung der geplanten Forschungsvorhaben erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
- Eingangsbestätigungen oder Benachrichtigungen bzgl. nicht berücksichtigter Interessentenbekundungen werden nicht erteilt. Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote analog § 27 VOL/A.
- Bewerber, die mit der Vergabestelle bisher nicht in Geschäftsverbindung standen, werden gebeten, ihrem Teilnahmeantrag Unterlagen beizufügen, nach denen ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit beurteilt werden können (siehe Bewerbungsformulare bei den einzelnen Forschungsvorhaben).
- Die Bewerbungen werden von den Vergabestellen ausgewertet. In der Regel werden die Bewerber, die eine zuverlässige Leistungserbringung zu angemessenen Preisen erwarten lassen, zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
- Der Vertragsabschluss erfolgt auf der Grundlage des Vertragsmusters der Vergabestelle, bei bayerischen Universitäten auf der Grundlage einer Bewilligung. Die Muster können bei der Vergabestelle angefordert werden.
