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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Sachverständige und Untersuchungsstellen

Nach Paragraph (§) 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) müssen Sachverständige, die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen, die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Der Freistaat Bayern regelt das Zulassungsverfahren in der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern (VSU Boden und Altlasten).

Nach Artikel. 6 Absatz 2 Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) werden Sachverständige und Untersuchungsstellen auf Antrag vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) zugelassen.

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