
"Flächenrecycling, Altlastensanierung und Altlastenforschung" in der EU-Förderperiode 2007 - 2013
Im bayerischen Operationellen Programm (OP) zum Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ (RWB) 2007 - 2013 können vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit kommunale Flächenrecyclingmaßnahmen zur Revitalisierung kontaminierter Flächen gefördert werden. Hierfür stehen in der Programmperiode 2007 bis 2013 Mittel aus dem Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von insgesamt 6,5 Mio. € zur Verfügung. Es handelt sich um das Nachfolgeprogramm des Ziel 2-Programms 2000-2006, Maßnahme 3.2b "Flächenrecycling, Altlastensanierung und Altlastenforschung“.
Welche Projekte werden gefördert?
Es werden Maßnahmen zur Revitalisierung von kontaminierten Flächen gefördert, die gemäß dem OP der Prioritätsachse 3 "Nachhaltige Stadtentwicklung“ und darin der Maßnahmengruppe "Revitalisierung von Konversions und Brachflächen" zugeordnet werden können. Kofinanzierungsfähig sind Maßnahmen in ganz Bayern mit Ausnahme des Verdichtungsraums München (Planungsregion 14). Sie sind nicht auf Städte beschränkt, auch städtisch geprägte Zentren kleinerer Gemeinden im ländlichen Raum können berücksichtigt werden.
Im aktuellen Programm "Flächenrecycling, Altlastensanierung und Altlastenforschung“ sind sowohl Maßnahmen zur Gefahrenabwehr förderfähig, soweit die Kommune nicht Verursacher (Handlungsverantwortlicher) der Altlast ist, als auch Maßnahmen, die über die gesetzliche Verpflichtung der Kommunen nach § 4 Abs. 3 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) zur Gefahrenabwehr hinausgehen. Innovative Projekte werden bevorzugt. Des Weiteren können Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E-Vorhaben) gefördert werden, die neue oder verbesserte Verfahren zum Flächenrecycling oder zur Altlastensanierung zum Ziel haben.
Es sollten grundsätzlich nach §18 BBodSchG zugelassene Sachverständige und Untersuchungsstellen mit Zulassung für das jeweilige Sachgebiet beauftragt werden.
Art und Umfang der Förderung
Zuwendungsberechtigt sind Kommunen. Der EU-Kofinanzierungssatz beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten für Maßnahmen, die über die gesetzliche Verpflichtung nach § 4 Abs. 3 BBodSchG hinausgehen sowie für F+E-Vorhaben. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr können mit bis zu 40 % der kofinanzierungsfähigen Kosten gefördert werden. Die Restfinanzierung ist von den Kommunen aufzubringen, wobei die Mitfinanzierung aus weiteren kommunalen, sonstigen öffentlichen oder privaten Mitteln möglich ist, soweit der kommunale Eigenanteil 10 % der zuwendungsfähigen Kosten nicht unterschreitet. In bestimmten Fällen kann eine ergänzende Förderung nach den Städtebauförderungsrichtlinien zweckmäßig sein. Hierbei ist auf eine strikte fördertechnische Trennung der Vorhaben zu achten, um Doppelförderung zu vermeiden.
Die Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
Anträge
Die Regierungen beraten und unterstützten die Kommunen. Folgende Antragsunterlagen sind regelmäßig bei der Regierung vorzulegen:
- Antragsformular (Formblatt Muster 1a zu Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO))
- Sanierungsplan nach § 13 BBodSchG bzw. konkrete Ausplanung der vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen mit der dazugehörigen abschließenden behördlichen Bewertung.
- Stellungnahme der Kreisverwaltungsbehörde, welche Sanierungsvariante nach § 4 Abs. 3 BBodSchG hinreichend wäre.
- Stellungnahme der Kreisverwaltungsbehörde, dass die geplanten Maßnahmen für die vor-gesehene Neunutzung geeignet sind.
- Detaillierte Kostenschätzung, wobei die kostenmäßige Differenz zwischen den nach BBodSchG zwingend zur Gefahrenabwehr erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und dem Kostenansatz für weitergehende Maßnahmen deutlich herausgearbeitet sein muss.
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Organs des Zuwendungsempfängers, das Vorhaben durchführen zu wollen.
Die Regierung prüft die Antragsunterlagen und leitet sie mit einem Prüfvermerk an das StMUG zur Entscheidung weiter. Bei F+E-Vorhaben beteiligt sie das Bayerische Landesamt für Umwelt.
| Regierungsbezirk | Sachgebiet | Ansprechpartner | Telefon-Nr. | Internet |
|---|---|---|---|---|
| Oberbayern | 55.1 | Herr Fischer | 089 2176-0 | www.regierung.oberbayern.bayern.de |
| Niederbayern | 55.1 | Herr Kutheil | 0871 808-01 | www.regierung.niederbayern.bayern.de |
| Oberpfalz | 55.1 | Herr Staudigl | 0941 5680-0 | www.regierung.oberpfalz.bayern.de |
| Oberfranken | 50 | Herr Adam | 0921 604-0 | www.regierung.oberfranken.bayern.de |
| Mittelfranken | 55.1 | Herr Martin | 0981 53-0 |
www.regierung.mittelfranken.bayern.de |
| Unterfranken | 55.1 | Herr Meister | 0931 380-00 | www.regierung.unterfranken.bayern.de |
| Schwaben | 55.1 | Herr Kiefel | 0821 327-01 | www.regierung.schwaben.bayern.de |
Weitere umfassende Informationen zur EFRE-Förderung erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StMWIVT).
Weiterführende Informationen
Link
- Informationen zum Operationellen Programm für Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StMWIVT)
- Informationen zur Fördervoraussetzungen des StMWIVT
- Informationen zur EFRE-Förderung des StMIWIVT
- Informationen zur Städtebauförderung des Bayerischen Staatsministerium des Innern

