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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

5. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV)

Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung verfolgt zwei wesentliche Ziele:
Bekämpfung des Trittbrettfahrerproblems und Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen den dualen Systemen und den sogenannten Selbstentsorgersystemen.
Damit soll die haushaltsnahe Erfassung der Verkaufsverpackungen sichergestellt werden. Dies soll durch folgende Neuregelungen erreicht werden:

  • Grundsätzliche Pflicht zur Beteiligung an einem dualen System durch entsprechende Lizenzentgelte für Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen,
  • Wegfall der bisherigen Wahlfreiheit zwischen Selbstentsorgung und Systembeteiligung,
  • Pflicht der Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung mit Prüfbestätigung,
  • Verpflichtung der dualen Systeme zur Beteiligung an einer Clearingstelle,
  • Stärkung und Verbesserung der Positionen der Kommunen, insbesondere:
    • Verpflichtung der dualen Systeme zur Erfassung stoffgleicher Nichtverpackungen auf Wunsch der Kommune
    • Recht der Kommune, von den dualen Systemen die Mitbenutzung ihrer Entsorgungseinrichtungen gegen angemessenes Entgelt zu verlangen sowie
    • Recht der Kommune, eine Anpassung der Abstimmung zu verlangen, wenn sich die Rahmenbedingungen wesentlich geändert haben