Organisation der Abfallwirtschaft in Bayern
Die Oberste Landesbehörde im Bereich Abfallwirtschaft ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Obere Vollzugsbehörden sind die 7 Bezirksregierungen. Untere Vollzugsbehörden sind die 71 Landratsämter und 25 Kreisfreien Städte. Unterstützt werden die staatlichen Vollzugsbehörden durch die Fachbehörde Bayerisches Landesamt für Umwelt und durch die Kommunale Abfallberatung.
Die Aufgabe der Abfallentsorgung obliegt den Landkreisen und den kreisfreien Gemeinden als eigenverantwortlich wahrzunehmende Pflichtaufgabe.

