Sonderabfallentsorgung
Sonderabfälle / Problemabfälle
Sonderabfälle sind gefährliche Abfälle zur Beseitigung, die von der kommunalen Entsorgungspflicht ausgeschlossen sind. Die gefährlichen Abfälle sind in der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV – Abfallverzeichnisverordnung) aufgelistet und dort mit (*) gekennzeichnet. Überwiegend handelt sich dabei um Abfälle aus Industrie und Gewerbe wie Altöle, Öl-Wassergemische, Säuren, lösemittelhaltige Schlämme oder schwermetallhaltige Filterstäube, aber auch um Bodenmaterial oder Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen.
Problemabfälle aus privaten Haushalten, die ebenfalls getrennt entsorgt werden müssen, sind z.B.:
- Altbatterien und -akkus
- Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren
- Lacke und Farben
- Pflanzenschutzmittel
- Reste von Reinigungs- und Putzmitteln
- sonstige Chemikalien
Sonderabfallentsorgung in Bayern
Sonderabfälle und Problemabfälle müssen in speziell ausgerüsteten Anlagen umwelt- und gesundheitsverträglich entsorgt werden.
Zur Sonderabfallentsorgung in Bayern besteht seit fast 40 Jahren ein integriertes Konzept. Gesetzlicher Träger der Sonderabfallentsorgung ist in Bayern die gsb Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH. Sie hat regionale Sammelstellen und die erforderlichen Beseitigungsanlagen (Behandlungsanlagen, Deponien) zur Deckung des Entsorgungsbedarfs verfügbar zu halten. Mit diesen Einrichtungen ist Bayern in der Lage, die anfallenden Sonder- und Problemabfälle im Wesentlichen im eigenen Land zu entsorgen.Weiterführende Informationen bietet die Broschüre Daten, Fakten, Ziele - Gefährliche Abfälle (siehe Seitenende)
Sammlung von Problemabfällen aus Haushalten
Auch zur Sammlung von Problemabfällen aus privaten Haushalten besteht in Bayern ein flächendeckendes System aus mobilen Sammlungen sowie feste Sammelstellen an den Wertstoffhöfen der Kommunen, bei denen diese Abfälle kostenlos abgegeben werden können. Die angelieferten Abfälle werden dort unter fachlicher Aufsicht in geeigneten Behältern getrennt nach Stoffgruppen gesammelt und den zentralen Sonderabfallentsorgungsanlagen zugeführt.

