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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Umwelt-Lexikon

Ultrafiltration

Abtrennung höhermolekularer sowie in Lösung befindlicher flüssiger und fester Stoffe durch Druckanlegung über einer Spezialmembran. Die U. arbeitet mit Drücken von max. 10 bar. Als Membranmaterial werden hauptsächlich Polyamide, Polysulfane und Celluloseacetate eingesetzt. Die U. eignet sich u.a. zur Reinigung folgender Abwässer: Öl -, Fett- und Waschemulsionen - Kühl- und Schmiermittel - Öl-Wassergemische - Latex-Schlämme - Wasch- und Prozeßwässer. Das Verfahren ist mit der Umkehrosmose verwandt.

Ultraviolette Strahlung

UV-Strahlung

Umgebungsüberwachung

Mit der Abluft und dem Abwasser geben Kernkraftwerke laufend geringe Mengen radioaktiver Stoffe an die Umwelt ab (Emission), die bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten dürfen. Zur Kontrolle der Einwirkung dieser Stoffe auf die Umwelt (Immission) werden an repräsentativen Stellen laufend Messungen durchgeführt, die durch Untersuchungen in den Nahrungsketten ergänzt werden.

Umkehrosmose

Technisches Verfahren zur Stofftrennung mittels selektiv durchlässiger (permeabler) Membranen, auch reverse Osmose oder Hyperfiltration genannt. Je nach Einsatzzweck werden verschiedene Membranformen, insbesondere Rohr-, Schlauch oder Kapillarmembranen verwendet. Unter hohem Druck (20 bis 100 bar) wird Lösungsmittel aus einer höherkonzentrierten Lösung durch die semipermeable Membran in eine niederkonzentrierte Lösung gepreßt. Damit wird eine weitgehend von Inhaltsstoffen freie Flüssigkeit erzeugt. Anders als bei der Ultrafiltration lassen sich hiermit auch niedermolekulare Stoffe und Salze abtrennen. Die Einsatzgebiete der U.: Entsalzung von Trinkwasser, Rückgewinnung von Metallen aus Galvanikabwässern, Reinigung von Abwässern zur Kreislaufführung usw.

Umkippen von Gewässern

Wenn ein Fluß oder ein See durch die Einleitung von bestimmten Schadstoffen überdüngt wird (Eutrophierung), vermehren sich die Wasserpflanzen schlagartig. Wenn sie absterben, verbrauchen sie mehr Sauerstoff, als im Wasser vorhanden ist. Folge dieses Sauerstoffmangels ist, daß jedes Leben in diesem Gewässer erlischt.

Umwelt

ist die gesamte räumliche Umgebung, in der Menschen, Tiere und Pflanzen leben, mit den Grundlagen, die sie zum Leben brauchen, wie Wasser, Boden und Luft. Durch vielfältige Einwirkungen des Menschen wird diese Umwelt ständig belastet und verändert. Ziel des Umweltschutzes ist es, die Umweltbelastungen so gering wie möglich zu halten oder ganz zu vermeiden. Man unterscheidet zwischen ökologischem Umweltschutz (Naturschutz, Landschaftspflege) und technischem Umweltschutz (Reinhaltung von Luft und Wasser, Lärmschutz, Abfallbeseitigung, Strahlenschutz). Zum Schutz der Umwelt wurden viele Gesetze geschaffen; am wichtigsten ist aber, daß sich bei jedem einzelnen ein Umweltbewußtsein entwickelt. Jeder einzelne kann durch sein persönliches Verhalten Umweltverschmutzungen verhindern oder vermeiden.

Umweltanalytik

Labortechnische Analysemethoden und -verfahren, die häufig zu Umweltschutzzwecken angewandt werden.

Umweltbehörden

Die Bedrohung unserer Lebensgrundlagen hat eigene Behörden für den Umweltschutz notwendig gemacht. Erstes Umweltministerium in Europa war 1970 das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen. Ihm sind das Landesamt für Umweltschutz, das Geologische Landesamt, das Landesamt für Wasserwirtschaft und die Wasserwirtschaftsämter sowie die Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege zugeordnet. Auch die Bezirksregierungen, Landratsämter und kreisfreien Städte nehmen Aufgaben als Umweltbehörden wahr, z.B. in der Abfallwirtschaft, Luftreinhaltung, im Lärmschutz, im Gewässerschutz und im Naturschutz.

Umweltberater

Umweltbehörden und Umweltorganisationen haben oft eigene Berater, die dem Bürger für Fragen des Umweltschutzes beratend zur Verfügung stehen. So haben die Landkreise und kreisfreien Städte Abfallberater angestellt, ebenso gibt es die Verbraucherzentralen, die Beratungsstellen der Gesundheitsämter und der Bezirksverwaltungen und das Umwelttelefon des Bayerischen Umweltministeriums.

Umweltbericht

Seit den siebziger Jahren sind Bund, Länder, Landkreise, Städte und Gemeinden und seit einiger Zeit auch immer mehr Firmen dazu übergegangen, in regelmäßigen Abständen einen Umweltbericht vorzulegen. Darin stellt beispielsweise eine Gemeinde dar, was sie zum Schutz und zur Sicherung der Umwelt in ihrem Zuständigkeitsbereich geleistet hat und welche Vorhaben noch geplant sind. Umweltberichte dienen der Information der Bevölkerung. Sie sind freiwillig.

Umweltberufe

Umweltschutz zerstört keine Arbeitsplätze, sondern er schafft neue Arbeitsmöglichkeiten. Derzeit hängen in Deutschland direkt oder indirekt rund 700 000 Arbeitsplätze vom Umweltschutz ab. Nach Schätzungen des Bundesumweltministeriums werden im Jahr 2000 vermutlich 1,2 Mio Menschen in Deutschland allein im Bereich der Umwelttechnik tätig sein. Experten gehen davon aus, daß der Weltmarkt für Umwelttechnik bis zur Jahrtausendwende auf etwa 500 Mrd. US-Dollar anwachsen wird. Im Zusammenhang mit dem Umweltschutz sind in den letzten Jahren zahlreiche neue Berufe (und die dafür nötigen Ausbildungseinrichtungen) entstanden, z.B. der Umweltingenieur, der Umweltschutztechniker, der Umwelt-Technische Assistent (UTA), der Landschaftsplaner oder der Fachwirt für Naturschutz und Landschaftspflege. Daneben gibt es eine ganze Reihe schon bestehender Berufe, bei deren Ausbildung noch Spezialkenntnisse im Umweltschutz hinzukommen, wie z.B. Agrarwissenschaftler, Biologe, Chemieingenieur, Chemofachtechniker, Stadtplaner, Bauingenieur (Wasserbau), Bio-Ingenieur, Forstwissenschaftler, Dipl.-Ing. für Landespflege, Lebensmittelchemiker, Strahlenbiologe (Mediziner). Diese Fachkräfte werden sowohl beim Staat als auch in der freien Wirtschaft gebraucht.

Umweltbildung

ist die Summe aller pädagogischen Aktivitäten und Bemühungen, der gesamten Bevölkerung - vom Vorschulkind bis zum Senior - umweltorientierte Informationen (Wissen) zu vermitteln, in den Menschen entsprechende Einstellungen (Bewußsein / Gefühle) zu erzeugen und die Handlungsbereitschaft zugunsten der Umwelt zu wecken oder zu erhöhen. Der Begriff »Umwelterziehung« wird häufig für die Umweltbildung im schulischen Kontext verwendet.

Umweltdaten

Das Umweltinformationsgesetz begründet das Recht der Bürger auf Zugang zu Umweltdaten, wie z.B. Daten zur lufthygienischen Situation, und verpflichtet die öffentlichen Stellen zur Erstattung von Umweltberichten. Dabei wird auch auf Daten der amtlichen Umweltstatistik zurückgegriffen. Diese umfaßt die Bereiche Abfallbeseitigung, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie die Investitionen für Umweltschutz im produzierenden Gewerbe und die Unfälle bei der Lagerung und beim Transport wassergefährdender Stoffe. In der umwelt-ökonomischen Gesamtrechnung werden Daten aus Umweltbeobachtungssystemen mit umwelt- und wirtschaftsstatistischen Elementen so verknüpft, daß Rückschlüsse auf Zustand und Entwicklung der Umwelt möglich sind.

Umweltdatenbank

Datenbank, die dem Nutzer schnellen Zugriff zu umweltrelevanten Problemstellungen ermöglicht. Nach Angaben der Dachorganisation der Datenbankanbieter in der EU bieten gegenwärtig mehr als 500 Datenbanken Informationen über verschiedene Bereiche des Umweltschutzes. Folgende Kategorien werden unterschieden: die Fakten-, die Produkt- und die Literatur- und bibliographische Datenbank. Aufgrund der Vielfalt und Vielschichtigkeit der Fragestellung ist dem Nichtfachmann der Zugriff auf bestimmte Fakten nur unter großem Zeitaufwand möglich.

Umweltfonds

Aus Privatisierungserlösen (Offensive Zukunft Bayern - Teil II) hat der Freistaat Bayern einen Umweltfonds eingerichtet, der aus drei Teilfonds besteht: Altlastensanierungsfonds: 100 Mio DM, Naturschutzfonds: 100 Mio DM, Allgemeiner Umweltfonds: 140 Mio DM. Mit den Zinserträgen aus dem Umweltfonds, die erstmals im Jahre 1997 zur Verfügung standen, werden die Altlastensanierung in kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Maßnahmen des klassischen Naturschutzes und Modellprojekte im technischen Umweltschutz und in der Umweltbildung finanziert.

Umweltforum

Das Umweltforum Bayern wurde am 08.01.96 als Plattform für den Dialog mit den gesellschaftlichen Gruppen über die notwendigen Schritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung in Bayern gegründet. Vorsitzender des Umweltforums ist der Bayerische Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen. Die Mitgliederversammlung besteht aus rd. 80 Persönlichkeiten aus Staat, Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden, Gewerkschaften, Kirchen und Medien. Sie tagt etwa zweimal im Jahr. Ihre Hauptaufgabe ist die beratende Unterstützung der Staatsregierung, z.B. bei der Erstellung und Umsetzung der Bayern-Agenda 21. In den sieben Arbeitskreisen (Wirtschaft und Umwelt, Umwelt und Landwirtschaft, Umwelt und Kommunen, Umwelt und Bildung, Umwelt, Freizeit und Tourismus, Umwelt und Gesundheit sowie Naturschutz) erarbeiten Vertreter und Vertreterinnen der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen Konzepte und Vorschläge zu aktuellen Problemen, aber insbesondere auch zu langfristigen Entwicklungen der Umweltpolitik. Ein Ergebnis ist der Umweltpakt Bayern. Weitere Umweltpakte bzw. Partnerschaften sind in Vorbereitung.

Umweltgesetzbuch

Das moderne Umweltrecht hat sich erst in den letzten Jahrzehnten entwickelt. Seine Wurzeln gehen zwar auf das sehr viel ältere Polizei- und Ordnungsrecht zurück; als eigenständiges Rechtsgebiet bildete es sich erst seit Anfang der 70er Jahre heraus. Die Vorschriften sind auf viele Einzelgesetze verteilt. Dies erschwert nicht nur ihr Auffinden, sondern hat auch zu Unterschieden bei Begriffsdefinitionen, bei den Regelungsansätzen und der Gewichtung einzelner Umweltbelange geführt. Ein künftiges Umweltgesetzbuch hat zum Ziel, die zentralen umweltrelevanten Vorschriften zusammenzufassen, zu harmonisieren, zu vereinfachen und das Umweltrecht weiterzuentwickeln. Hierdurch kann eine bessere Handhabbarkeit und Übersichtlichkeit der Vorschriften erreicht und der immer wieder geäußerten Kritik an zu vielen Vorschriften Rechnung getragen werden. Eine Unabhängige Sachverständigenkommission beim Bundesumweltministerium hat einen Entwurf des Umweltgesetzbuchs erarbeitet. Das Bundesumweltministerium strebt an, spätestens zu Beginn der nächsten Legislaturperiode das Gesetzgebungsverfahren für diese umfassende Kodifikation einzuleiten.

Umwelthormone

U. sind Stoffe, die auf das Hormonsystem wirken können und in der Umwelt vorhanden sind. Hierzu zählen DDT, PCB, PAK, Dioxine, Linuron, aber auch biogene Hormone von Tier und Mensch (z.B.: Östradiol). Für eine weitere Reihe von Stoffen werden Wirkungen auf das Hormonsystem vermutet. Es wird derzeit intensiv geforscht, ob ein Zusammenhang zwischen der Exposition gegenüber Umwelthormonen und einem beim Menschen beobachteten Rückgang der Spermienzahl in den letzten Jahrzehnten sowie ein Anstieg an Brust- und Hodenkrebs besteht. Bei verschiedenen Tierarten - etwa bei Seehunden, Fischen und Schnecken - sind Störungen der Fortpflanzung festgestellt worden.

Umweltkartographie

Graphische raumbezogene Darstellung unterschiedlichster Themen aller Umweltbereiche in Karten (wie z.B.: Schutzgebiete, Ergebnisse von Landschaftsanalysen und -bewertung, landschaftsbezogene Planungskonzepte im Naturschutz; Umweltbelastungen durch Schadstoff- und Schallemissionen im technischen Umweltschutz; Standortnetze für Infrastrukturen wie Anlagen der Abfallwirtschaft, Meßnetze der Luftreinhaltung; ferner graphische Darstellung umweltbezogener Strukturdaten in Karten und sonstigen Abbildungen). Umweltkarten dienen der optischen Verdeutlichung räumlicher Strukturen und Entwicklungen von Umweltfaktoren. Sie gewinnen in allen einschlägigen Bereichen für Forschung, Verwaltung und Planung sowie der Medien zunehmend an Bedeutung und stellen eine wesentliche Komponente von Umweltinformationssystemen dar.

Umweltkompetenzzentrum Augsburg

Gemäß Beschluß der Staatsregierung vom 14.05.96 soll in Augsburg ein »Kompetenzzentrum für Umwelttechnik und neue Materialien« aufgebaut werden. Das Kompetenzzentrum Umwelt Augsburg-Schwaben soll ein räumliches und thematisches Netzwerk zum Austausch von Informationen über Fragen des Umweltschutzes zwischen Bürgern, Unternehmen, Hochschulen und staatlichen Institutionen und Forschungseinrichtungen darstellen. Darauf aufbauend soll sich seine Bedeutung durch die Wahrnehmung der innerhalb dieses Netzwerks entstehenden Synergieeffekte zur Entwicklung von Lösungskonzepten für Umweltprobleme und zur Stärkung der Wirtschaftskraft des Raumes erweisen. Damit sollen Umwelttechnik und Umweltschutzdienstleistungen als Träger einer zukunftsfähigen Entwicklung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen genutzt werden.

Umweltleitfäden

Anleitung zur Einführung nachhaltiger, d.h. dauerhaft umwelt-, sozial- und wirtschaftlich verträglicher Produktions- und Verbrauchsgewohnheiten. Das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen hat bislang 10 sog. Umweltleitfäden in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verbänden in Wirtschaft und Gesellschaft herausgegeben. Im Umweltpakt Bayern wurden 10 weitere branchenspezifische Leitfäden vereinbart.

Umweltmanagement

ist eine Betriebsorganisation, bei der alle Mitarbeiter dem Ziel der Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes verpflichtet werden (Öko-Audit). Damit sich das Engagement der Mitarbeiter nicht in kurzfristigen Aktionen erschöpft und über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten werden kann, soll das Umweltmanagementsystem als automatisch ablaufender Prozeß im Unternehmen integriert werden. Kriterien für ein fortschrittliches Umweltmanagement enthalten die EG-Öko-Audit-Verordnung (EG-Öko-Audit) und die Norm DIN EN ISO 14001. Der Freistaat Bayern gewährt für den Aufbau eines betrieblichen Umweltmanagementsystems kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft finanzielle Hilfen nach dem Bayerischen Umweltberatungs- und Auditprogramm.

Umweltministerkonferenz

Für einen effizienten Umweltschutz ist die rechtzeitige Abstimmung und Koordinierung von Planungen, Maßnahmen und Vorgehensweisen zwischen dem Bund und den 16. Ländern unverzichtbar. Die Länder haben ein erhebliches Interesse daran, dass ihre eigenen umweltpolitischen Zielvorstellungen, die auf der Erfahrung bei der Anwendung bestehender gesetzlicher Vorschriften sowie auf der besseren Information über die Umweltsituation vor Ort beruhen, in neuen Gesetzesvorhaben des Bundes berücksichtigt werden.
Wichtiges Instrument dieser Zusammenarbeit in unserem föderalistischen Staat ist dabei die Umweltministerkonferenz. Die für Fragen des Umweltschutzes zuständigen Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder und der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit treffen sich in der Regel zweimal jährlich, um Fragen der Gesetzgebung, des Gesetzesvollzugs, der Planung und der Forschung zu behandeln, soweit sie von übergreifendem Interesse sind. Aufgrund der frühzeitigen Bildung eines eigenen Geschäftsbereiches für Umweltfragen in Bayern und des daraus resultierenden Sachverstandes spielt der Freistaat in diesen Konferenzen eine führende Rolle.
Wegen des jährlichen Wechsels im Vorsitz ist Bayern 1999 an der Reihe.

Umweltpakt Bayern

Der Umweltpakt Bayern wurde am 23.10.1995 zwischen der Bayerischen Wirtschaft und der Bayerischen Staatsregierung geschlossen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Vereinbarung mit dem Ziel eines verstärkten Umweltschutzes. Bis spätestens zum Jahr 2000 wollen beide Partner zusätzliche Umweltschutzleistungen in den Bereichen Industrie, Handwerk und Handel erbringen und haben dazu mehr als 180 Einzelzusagen abgegeben. Neu ist im Vergleich mit bisherigen Selbstverpflichtungen der Industrie, daß die Leistungen im Umweltpakt Bayern branchen-und fachübergreifend sind und erstmals beide Seiten Verpflichtungen eingehen: Die Wirtschaft garantiert Leistungen im Umweltschutz, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, der Staat erklärt sich zu zusätzlichen freiwilligen Leistungen bereit. Der Umweltpakt bedeutet keinen Verzicht auf geltende Umweltrecht und Umweltstandards. Teilnehmen am Umweltpakt Bayern kann jedes Unternehmen, jeder Verband und jede Einrichtung in Bayern, wenn sie eine Umweltleistung im Sinne des Umweltpakts erbringen.

Umweltprogramm

Es setzt den Handlungsrahmen für die Umweltpolitik der jeweiligen Institution (Gemeinde, Landkreis, Land, Bund, Europäische Union, Betriebe usw.). Umweltprogramme enthalten regelmäßig Zielsetzungen und Maßnahmen zu Schutz, Sicherung und Verbesserung der Umwelt in allen relevanten Handlungsfeldern, ferner meistens Aussagen über die Situation der Umwelt in den verschiedenen Bereichen sowie über die Ergebnisse des Umwelthandelns (Umweltbericht).

Umweltschutz

Gesamtheit der Maßnahmen, die Behörden, Unternehmen und Privatpersonen ergreifen, um die Lebensgrundlagen Luft, Boden und Wasser, ihre Zusammenhänge untereinander sowie das Leben von Mensch, Tier und Kleinlebewesen in ihnen vor nachteiligen Veränderungen, insbesondere vor nachhaltiger Verschmutzung zu schützen.

Umweltschutzbeauftragter

Den U. als solchen gibt es nicht, es sei denn, ein Großunternehmen setzt einen Generalbevollmächtigen für Umweltfragen ein, der den gesamten betrieblichen Umweltschutz koordiniert und verantwortet. Gesetzlich verankert hingegen sind die Betriebsbeauftragten für Abfall, Gewässerschutz, Immissionsschutz, der Störfallbeauftragte sowie der Strahlenschutzbeauftragte. Ihnen obliegt die Organisation der jeweiligen Umweltteilbereiche (Abfallwirtschaft, Gewässerschutz etc.) in ihrem Betrieb.

Umweltstationen

(Umweltzentren) sind Einrichtungen und Lernorte zur Förderung der Umweltbildung und des Umweltbewußtseins aller Bevölkerungsschichten. Umweltstationen bieten Informationen, Beratung, Seminare und weitere handlungsorientierte Veranstaltungen zu möglichst vielen Bereichen der Umweltbildung an. Eine Umweltstation kann sich auch mit einzelnen Umweltfragen schwerpunktartig befassen, insbesondere mit solchen, die sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten anbieten. Umweltstationen sind der Allgemeinheit im Rahmen der Zweckbestimmung uneingeschränkt zugänglich.

Umwelttechnik

Gesamtheit aller im Dienste des Umweltschutzes eingesetzten technischen Verfahren, Anlagen und Entwicklungen, zum Teil auch der damit verbundenen Dienstleistungen (Wartung, Service etc.). Häufig wird die U. nach den sogenannten Umweltmedien Wasser, Luft, Boden und Gestein gegliedert in: Wasser-/Abwasserreinigung, Luftreinhaltung, Bodenschutz und -reinigung, ferner Abfallentsorgung und vor allem Energiegewinnung.

Umweltverstöße

Der Umweltschutz ist in vielen Einzelgesetzen und Verordnungen geregelt, für die der Bund oder die einzelnen Bundesländer zuständig sind. Verstöße gegen diese Gesetze sind meist Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen bestraft werden können. Besonders schwere Verstöße, bei denen die Umweltrecht absichtlich mißachtet werden und der Umwelt schwerer Schaden zugefügt wird (z.B. Ablassen von Altöl in der Natur), sind Umweltstraftaten, die mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden können.

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Bevor über die Zulassung besonders umweltrelevanter Projekte entschieden wird, muß überprüft werden, wie sie sich auf die einzelnen Umweltmedien einschließlich der Wechselwirkungen zwischen ihnen und auf die Umwelt als Ganzes auswirken. Bei bestimmten, raumbedeutsamen Vorhaben (Straßen, Flugplätze u. ä.) wird im Raumordnungsverfahren hinsichtlich der Prüfung der überörtlich raumbedeutsamen Umweltauswirkungen eine raumordnerische UVP durchgeführt. Im nachfolgenden Zulassungsverfahren werden dann die Umweltauswirkungen im einzelnen geprüft und bewertet. Das Ergebnis der UVP muß bei der Zulassungsentscheidung berücksichtigt werden.

Umweltzentren

Umweltstationen.

Umweltzeichen

Produkte, von denen geringe oder keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen, erhalten auf Antrag beim Umweltbundesamt das Umweltzeichen »Blauer Engel«. Inzwischen gibt es auch ein Umweltzeichen der Europäischen Union. UMWELTTIP: Beim Einkaufen nach Möglichkeit immer die Waren bevorzugen, die mit dem »Blauen Engel« ausgezeichnet sind, z.B. Schulhefte aus 100% Altpapier.

Unkraut

Pflanzen, die wild im Garten und auf den Feldern zwischen den kultivierten Nutzpflanzen wachsen, werden fälschlicherweise als »Unkraut« bezeichnet. Mit ihrem Verschwinden durch Herbizide wird nicht nur die Pflanzenwelt, sondern auch die Tierwelt empfindlich und nachhaltig gestört. So zieht die »Unkrautvertilgung« einen fortschreitenden Artenrückgang nach sich. Gleichzeitig gehen dem Menschen auch wertvolle Heilkräuter verloren.

Unterirdische Anlagen

Anlagen, die vollständig oder teilweise im Erdreich eingebettet sind; jedoch nicht leicht einsehbare Gerinne und Kanäle.

Untersuchungsgebiet

Ein Untersuchungsgebiet (Belastungsgebiet) ist ein Gebiet, in dem Luftverunreinigungen häufig, lange andauernd, hoch konzentriert und in verschiedenen Zusammensetzungen gefährlich auf Vegetation und die Gesundheit des Menschen, sein Wohlbefinden und seine Umwelt einwirken können. In Deutschland sind häufig Großstädte, Industriegebiete und Ballungsräume als Untersuchungsgebiete ausgewiesen.

Untertagedeponien

sind zur Zwischen- oder Endlagerung von Sonderabfall vorgesehen, der auch nach entsprechender Behandlung (Verbrennung oder phys.-chem. Behandlung) nicht für eine Verbringung auf eine oberirdische Sonderabfalldeponie geeignet ist. U. sind oftmals aus ehemaligen Salzbergwerken entstanden und in Tiefen von einigen hundert Meter angelegt. Die bekannteste U. ist Herfa-Neurode in Hessen.

Unterzentrum

Unterzentren sind im Vergleich zu Kleinzentren für die Deckung des Grundbedarfs der Bevölkerung besser ausgestattet und weisen eine größere Vielfalt an zentralen Einrichtungen und an Arbeitsplätzen auf (qualifizierte Grundversorgung). Sie sind zum Beispiel Standorte von kleinen und mittelgroßen Unternehmen, von Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung des qualifizierten Grundbedarfs, von Polizeiinspektionen oder von Notaren. Sie sind in der Regel gut mit dem ÖPNV zu erreichen.

Uran

chemische Bezeichnung U, ist ein radioaktives und chemisch giftiges Element (Radioaktivität), das in der Natur vor allem als Uranpecherz vorkommt. Beim Umgang mit dem Element müssen daher die Vorschriften der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden (Strahlenschutz). Die größten Vorkommen an natürlichem U. finden sich in den USA, Kanada, Südafrika, Australien und Namibia. U. findet Verwendung bei der Kernspaltung zur Energieerzeugung in KKW. Dazu muß der natürliche Anteil des Uran-Isotops-235 von 0,7% auf etwa 5 % angehoben werden. Hochangereichertes U-235 kann auch Bestandteil von Atombomben sein, in Forschungsreaktoren wird es in nicht waffentauglichen Verbindungen ebenfalls verwendet. Beim Menschen verursachen U-Verbindungen aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften Leberschäden und innere Blutungen.

UV-Strahlung

Sich übermäßig der Sonnenstrahlung und damit auch der ultravioletten (UV) Strahlung auszusetzen, birgt für jedermann gesundheitliche Risiken - akut schmerzlich als Sonnenbrand zu erfahren. Die gefährlichsten Langzeitfolgen übermäßiger Sonnenbestrahlung sind Hautkrebserkrankungen, die in der hellhäutigen Bevölkerung weltweit zunehmen - in unseren Breitengraden jährlich um etwa 7%. Das ist die höchste Zuwachsrate aller bösartigen Tumore. Die Ursache hierfür liegt darin, daß sich die Bürger in den letzten Jahrzehnten insbesondere infolge veränderter Urlaubs- und Freizeitgewohnheiten bewußt verstärkt der Sonnenbestrahlung ausgesetzt haben. Gebräunte Haut gilt seit den 50er Jahren als Symbol für Gesundheit, Jugend und Schönheit. Neuere Forschungsergebnisse lassen den Schluß zu, daß zwischen der Entstehung von Tumoren der Haut und der ultravioletten Strahlung (UV-B) ein direkter Zusammenhang besteht. Insbesondere ist die UV-Dosis, die man sich in den ersten Lebensjahren erwirbt, ein bestimmender Faktor bei der Entstehung von Hauttumoren im späteren Lebensalter. Aus diesen Gründen sollten die Bürger sich - und vor allem die Kinder - vor übermäßiger Sonnenbestrahlung schützen und folgende Verhaltensweisen beherzigen:

  • Niemals ohne geeigneten Augenschutz direkt in die Sonne blicken.
  • Sich vor zu starker Sonneneinstrahlung schützen, d.h. nur mit effektivem Sonnenschutz, wie Sonnencreme, Kopfbedeckung und Bekleidung arbeiten.
  • Die Haut sollte langsam an intensive Sonnenbestrahlung gewöhnt werden.
  • Die Dauer der Sonnenexposition soll sich nach dem Hauttyp richten. Ein Sonnenbrand sollte unbedingt vermieden werden. Die Bestrahlungsdauer für minimale Hautrötung beträgt je nach Hauttyp 5 - 40 Minuten.
  • Sonnenschutzmittel sollten mindestens 30 Minuten vor der Sonnenexposition aufgetragen werden. Der Lichtschutzfaktor muß ausreichend groß sein. Die Haut, die nicht an Sonne gewöhnt ist, benötigt den Lichtschutzfaktor 15. Für besonders empfindliche Haut werden Lichtschutzfaktoren über 15 empfohlen. Sonnenschutzmittel sollen im UV-A-Bereich und im UV-B-Bereich schützen.
  • Die Einnahme bestimmter Arzneimittel erhöht die Lichtempfindlichkeit der Haut und kann lichtbedingte Allergien auslösen. In einem solchen Fall sollte ein Arzt konsultiert werden.
  • Kosmetika, Deodorants und Parfums sollen auf sonnenexponierte Körperteile möglichst nicht aufgebracht werden. Es besteht die Gefahr bleibender Pigmentierung.