- Startseite >>
- Service >>
- Lexikon
Umwelt-Lexikon
Technische Anleitung Abfall (TAA)
Die T. ist eine Verwaltungsvorschrift des Bundes, in der bundeseinheitlich Anforderungen an die Entsorgung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle nach dem Stand der Technik festgelegt sind. Dazu gehören Anforderungen an Planung, Genehmigung, Errichtung und Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen sowie Hinweise zu geeigneten Entsorgungswegen für bestimmte Abfallarten.
TA Lärm
Die TA (Technische Anleitung) ist eine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung, die bei der Auslegung des BImSchG heranzuziehen ist. Damit soll Sorge dafür getragen werden, daß Geräuschimmissionen (Immissionen) von Gewerbe- und Industrieanlagen in schutzwürdigen Gebieten die jeweiligen in der TA Lärm festgesetzten Richtwerte nicht überschreiten. Die Höhe der zulässigen Werte richtet sich nach der baulichen Nutzung. Diese Werte berücksichtigen die unterschiedliche Schutzbedürftigkeit von Gebieten (Wohngebiete, Mischgebiete) und Einrichtungen (Heime, Krankenhäuser, Kurbäder) zur Tages- und Nachtzeit. Die TA Lärm ist Grundlage für die zuständigen Behörden bei der Neugenehmigung von Anlagen und bei nachträglichen Anordnungen.
TA Luft
Technische Anleitung (TA) zur Reinhaltung der Luft: Sie wurde 1986 erlassen. Innerhalb des BImSchG und deren Verwaltungsvorschriften richtet sich die TA Luft in erster Linie an die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen. Die Betreiber solcher Anlagen haben nach den Grundsätzen des BImSchG zu handeln und Anlagen nach dem Stand der Technik zu erstellen oder zu betreiben. Grenzwerte, Emissions- und Immissionswerte und im besonderen Schwellenwerte sind unbedingt einzuhalten. Für ältere Anlagen sieht der Gesetzgeber ein Altanlagensanierungskonzept vor. Die TA Luft enthält u.a. auch allgemeine Emissionswerte für staub- und gasförmige Stoffe.
Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASi)
Die T. ist eine Verwaltungsvorschrift des Bundes zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen. Damit soll sichergestellt werden, daß Hausmülldeponien (Deponie) von heute nicht zu Altlasten von morgen werden. In Zukunft ist nur noch die Ablagerung von solchen Stoffen gestattet, die nach heutiger Kenntnis keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt haben. Abfälle, auch Klärschlämme, die diesen Anforderungen (Glühverlust < 3% für Deponieklasse 1 bzw. > 5% Deponieklasse 2) nicht genügen, müssen grundsätzlich vorbehandelt werden. Dies hat den vermehrten Einsatz von thermischen Behandlungsanlagen, z.B. Müllverbrennungsanlagen, für den stofflich nicht verwertbaren Restmüll zur Folge. Zwecke der TASi sind ferner u.a.: nicht vermiedene Abfälle soweit wie möglich zu verwerten, den Schadstoffgehalt der Abfälle so gering wie möglich zu halten, die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten. Zur mittelfristigen Anpassung der kommunalen oder regionalen Siedlungsabfallwirtschaft an den Standard der TASi dienen Altanlagenregelungen (z.B. Nachrüstung vorhandener Entsorgungsanlagen) sowie Übergangsvorschriften, wonach spätestens im Jahr 2005 kein Hausmüll mehr unbehandelt abgelagert werden darf.
TCDD
Abk. für Tetrachlordibenzodioxin. Dabei handelt es sich um die giftigste Substanz aus der Gruppe der 75 möglichen chlorierten Dibenzodioxine und der 135 chlorierten Dibenzofurane, die zusammen als Dioxin bezeichnet werden. Sie traten als unerwünschte Nebenprodukte insbesondere bei der Herstellung z.B. von Pentachlorphenol (PCB) und anderen chemischen Produkten auf. PCB wurde 1989 u. a. aufgrund dieser Verunreinigungen in Deutschland verboten. Dioxine entstehen zudem bei Verbrennungsprozessen von kohlestoffhaltigem Material in Anwesenheit von Chlor. Der Eintrag von Dioxin in die Umwelt ist aufgrund einschneidender gesetzlicher Maßnahmen in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen (Seveso).
Technikfolgenabschätzung (TA)
ist u.a. ein parlamentarisches Instrument zur Beratung von Politikern. Sie hat sich jedoch mehr und mehr zu einem über die engen Fachbereiche hinausgreifenden Untersuchungskomplex entwickelt, mit u.a. folgenden Zielen: Einsatzbedingungen und Auswirkungen von Techniken systematisch abzuschätzen und zu bewerten; gesellschaftliche Konfliktfelder, die durch Technikeinsatz entstehen können, zu analysieren; Maßnahmen zur umwelt- und sozialverträglicheren Gestaltung technischer Entwicklung aufzuzeigen.
Technische Anleitung Abfall
Technische Anleitung Lärm
Technische Anleitung Luft
Technische Anleitung Siedlungsabfall
Technische Regeln
Dieser Begriff umfaßt nicht nur die als Regeln der Technik bezeichneten Werke, sondern darüber hinaus Richtlinien, Normen, Anleitungen, Vorschriften, Arbeits- und Merkblätter. Sie haben im Umweltschutz im allgemeinen eine große Nähe zur Rechtsordnung und zu Verwaltungsvorschriften. Konkret gibt es nationale Technische Regeln für Luftreinhaltung, Wasser/Abwasser, Lärm/Erschütterungen, Boden/Bodenschutz, Abfall und produktorientierte Normung. Die auf diesem Feld in Deutschland bedeutsamsten Institutionen sind das Deutsche Institut für Normung (DIN) sowie der Verein Deutscher Ingenieure (VDI).
Technische Richtkonzentration
TRK.
Technische Überwachung
Produktionsanlagen, Maschinen wie Fahrzeuge bedürfen aus Sicherheits- und Umweltgründen einer regelmäßigen technischen Überwachung. Hierzu gibt es Einrichtungen wie Dekra und TÜV (Technischer Überwachungsverein). Letzterer stellt die größte technische Überwachungsorganisation für Qualitäts- und Sicherheitsprüfungen auf allen technischen Gebieten in Deutschland dar.
Teilraumgutachten
T. enthalten fachübergreifende Ordnungs- und Entwicklungskonzepte. Als neues Instrument bayerischer Landes- und Regionalplanung, das zwischenzeitlich auch in Gestalt des sog. regionalen Entwicklungskonzepts bundesweit Anerkennung findet und in § 13 ROG -neu- bundesweit ausdrücklich verankert wurde, sollen die Teilraumgutachten zur integrierten, nachhaltigen Regionalentwicklung beitragen. Aspekte des Umweltschutzes und der Konfliktbewältigung zwischen unterschiedlichen Raumnutzungsansprüchen standen bei den 19 bisher vorliegenden, sowie bei den in Erarbeitung befindlichen Gutachten regelmäßig im Mittelpunkt der kommunal abgestimmten Lösungen. Den Vorschlägen für Möglichkeiten einer nachhaltigen Entwicklung liegen Ermittlungen zur ökologischen Tragfähigkeit der Teilräume zugrunde. Die Gutachten dienen als Grundlage für die Fortschreibung der Regionalpläne sowie als Hilfestellung zur Lösung spezifischer kommunaler und fachlicher Probleme der untersuchten Teilräume. Beispiele für solche Gutachten sind das »Fachübergreifende Konzept für das Umland des neuen Flughafens München«, ferner die Teilraumgutachten für die Räume Rottal-Inn, Amberg-Sulzbach, Augsburg sowie das Waldnaabtal.
Thermische Abfallbehandlung
Dient der Inertisierung bzw. Zerstörung organisch-chemischer Schadstoffe, der Volumenverminderung und als Nebeneffekt der Energienutzung von unvermeidbaren, nicht verwertbaren Abfällen. Neben Müllverbrennungsanlagen oder Sonderabfall-Verbrennungsanlagen gibt es Anlagen zur Pyrolyse oder Hochtemperaturvergasung. Alle Anlagen zur t. A. müssen die sehr strengen Emissionsvorgaben der 17. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (17. BImSchV) erfüllen, insbesondere ist für die Emission von Dioxinen ein verbindlicher Grenzwert von 0,1 Nanogramm pro Kubikmeter Abgas vorgeschrieben.
Thermoselect
Dieses Abfallbehandlungsverfahren stellt eine Kombination aus Pyrolyse und Hochtemperaturvergasung dar. Die in einem Pyrolysekanal gepreßten Abfälle werden bei maximal 600 °C verschwelt und fallen am Kanalende unmittelbar in den Hochtemperaturreaktor. Zusammen mit den Schwelgasen werden sie dort bei Temperaturen bis zu 2 000 °C mit reinem Sauerstoff zu Synthesegas umgesetzt. Schmelzflüssige Schlacke und Eisenlegierung werden am Reaktorfuß abgezogen und können nach Erkalten verwertet werden. Das Synthesegas selbst wird zur Energieerzeugung herangezogen. In Karlsruhe wurde eine große Demonstrationsanlage (Kapazität 225.0000 t/a) errichtet. In Ansbach ist der Bau einer Thermoselect-Anlage geplant, die Erfahrungen aus der Anlage in Karlsruhe sollen dort einfließen.
Tiere
Weltweit sind viele Tiere durch Eingriffe des Menschen in die Natur vom Aussterben bedroht, Säugetiere (z.B. Elefanten und Wale) ebenso wie Fische, Vögel oder Schmetterlinge. Auch bei uns sind schon etwa 1000 Tierarten gefährdet, z.B. Fledermausarten, See- und Steinadler, Weiß- und Schwarzstorch, Birk- und Auerwild und viele mehr. In den »Roten Listen« sind sie alle aufgezählt.
Tierkörperbeseitigung
Tierkörperbeseitigung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte Sie erfolgt nach den Bestimmungen des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes zur Durchführung der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1774/2002. Grund dafür ist u.a. die Notwendigkeit, tote Tierkörper wegen seuchenhygienischer Risiken unverzüglich zu erfassen und in speziellen Anlagen zu behandeln. Bau, Einrichtung und Betrieb von Tierkörperbeseitigungsanstalten sind in der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 geregelt. Man geht davon aus, dass in Deutschland jährlich ca. 3,5 Mio. t Schlachtnebenprodukte und Tierkörper anfallen.
Tierschutz
Tiere empfinden genauso wie Menschen Schmerz. Deswegen gibt es das Tierschutzgesetz, das verhindern soll, daß einem Tier vom Menschen Schmerzen oder Schaden zugefügt werden und welches aus diesem Grunde insbesondere Tierquälerei verbietet. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, kann mit Gefängnis und Geldbußen bestraft werden.
T-Online
(Btx/Datex-J) ist der in Deutschland am weitesten verbreitete Online-Dienst, der von der Telekom landeseinheitlich zu gleichen Konditionen angeboten wird. Derzeit umfaßt dieser Online-Dienst in Bayern über 1,4 Millionen Teilnehmer.
Torf
besteht aus abgestorbenen Pflanzenteilen, die sich im Moor nur teilweise zersetzen (vermodern). Er wird in ziegelförmigen Blöcken aus dem Moorboden gestochen und zum Heizen oder zur Auflockerung der Gartenerde benutzt. UMWELTTIP: Torf sollte als Bodenverbesserungsmittel möglichst nicht verwendet werden, weil dadurch die Moore als unersetzliche Lebensräume für Tiere und Pflanzen zerstört werden und verloren gehen.
Tourismus
ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Er kann die Lebensgrundlagen der Bevölkerung in wirtschaftlich benachteiligten Gebieten sichern. Er bringt aber nicht nur Erholung und Devisen, er belastet auch sehr stark die Umwelt durch Straßen, Hotels, Bergbahnen, Großparkplätze, »Ski- und Surfparadiese«. Allein die Alpen werden jährlich von über 100 Mio Touristen und »Naturfreunden« genutzt (sanfter Tourismus).
Toxizität
Man versteht darunter die Gesamtheit gesundheitsschädigender Wirkungen, die von einer Substanz ausgehen können. Zur Ermittlung der Giftigkeit bedient man sich verschiedener Tests. Die wohl bekannteste Untersuchungsmethode ist der LD 50-Test.
Transmission
Beschreibt die Wegsamkeit für Schadstoffe, z.B. von einer altlastverdächtigen Fläche zu Schutzgütern. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist dabei das Rückhaltevermögen der ungesättigten Zone, bestimmt durch Grundwasserflurabstand, Durchlässigkeit und Sorptionskapazität, wesentlich.
Treibhauseffekt
Die fortschreitende Aufheizung der Atmosphäre mit der Folge einer weltweiten Klimaveränderung ist schon in den 80er Jahren erkannt und von der Bundesregierung aufgenommen worden. Man erklärt sich den Treibhauseffekt so, daß ein großer Teil der kurzwelligen Sonnenstrahlen zwar ungehindert die Atmosphäre durchdringen, aber als langwelligere reflektierte Wärmestrahlung nicht mehr zurück ins Weltall gelangen können, weil sie durch die sogenannten Treibhausgase in bodennahen Luftschichten teilweise absorbiert werden. Dieser Effekt ist dem eines Glasdachs bei Gewächshäusern zu vergleichen und wurde daher mit seinem Namen belegt. Neben diesem künstlichen kennt man allerdings auch einen natürlichen T.: Die natürlich vorkommenden Gase wie Kohlendioxid, Wasserdampf und Ozon sorgen für den Effekt, daß unsere Erde ein globales Temperaturjahresmittel von 15°C zeigt; wäre die Erde ungeschützt und könnte die Wärme nicht zurückhalten, wäre mit Temperaturen um -18°C zu rechnen. Der künstliche T. ist also nur die zusätzliche Freisetzung von treibhauswirksamen Gasen, die die globalen Temperaturen um einige Grad erhöhen können (bislang etwa 0,5 bis 0,7 °C in den letzten 100 Jahren). Zu den Treibhausgasen gehört u.a. die Gruppe der FCKW, Kohlendioxid als wesentlichstes, Methan und Wasserdampf. Vorsichtige Schätzungen gehen bei weiter anwachsender Bevölkerung in den nächsten 50 Jahren von einer globalen Temperaturerhöhung um 1,5 bis 4,5 °C aus. Folgen von Temperaturerhöhungen sind z.B. das Steigen des Meerwasserspiegels um etwa 30 cm durch das Abtauen des Polkappeneises oder eine Verschiebung der Klimazonen. Insgesamt ist dadurch mit einer Abnahme der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen zu rechnen - und das bei der weiter steigenden Weltbevölkerung.
Trinkwasser
Bei uns verbraucht jeder Einwohner pro Tag rund 138 l Trinkwasser, an das sehr hohe Anforderungen gestellt werden. Welche Eigenschaften das Trinkwasser haben muß, welche Stoffe darin nicht oder nur in bestimmten Konzentrationen enthalten sein dürfen, ist in der Trinkwasserverordnung, in der Fassung vom Dezember 1990 geregelt. Umwelttip: Mit Trinkwasser so sparsam wie möglich umgehen, tropfende Wasserhähne reparieren, duschen statt baden.
Trinkwasseraufbereitung
Als Trinkwasser soll ein natürliches Wasser verwendet werden, das keiner Aufbereitung bedarf. Etwa zwei Drittel des abgegebenen Trinkwassers in Bayern brauchen keine Aufbereitung. Das restliche Drittel muß im wesentlichen deshalb aufbereitet werden, weil die natürliche Beschaffenheit zu technischen Problemen bei der Verteilung des Wassers führen würde, wie z.B. Korrosion der Rohrleitungen etc. das natürliche Grundwasser gesundheitlich bedenkliche Stoffe in zu hoher Konzentration, wie z.B: Arsen, enthält das Grundwasser Trübstoffe und hygienisch bedenkliche Keime enthält, das Grundwasser durch menschliche Einflüsse mit gesundheitsschädlichen Stoffen belastet ist, z.B. Lösungsmitteln. Die weitaus meisten Aufbereitungen dienen dazu, ein von Natur aus für die Verteilung technisch noch nicht geeignetes Grundwasser in den erforderlichen Zustand zu versetzen.
Trinkwasserschutzgebiet
TRK-Werte
werden aufgestellt für gefährliche (krebserzeugende und für krebsverdächtige) Stoffe, für die z.Z. keine toxikologisch-arbeitsmedizinisch begründeten maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte) aufgestellt werden können. Unter der TRK eines gefährlichen Stoffes versteht man diejenige Konzentration als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem gegenwärtigen Stand der Technik erreicht werden kann und die als Anhalt für die zu treffenden Schutzmaßnahmen und die meßtechnische Überwachung am Arbeitsplatz heranzuziehen ist. Die Einhaltung der TRK am Arbeitsplatz soll das Risiko einer Beeinträchtigung der Gesundheit vermindern, vermag dieses jedoch nicht vollständig auszuschließen. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß die TRK unterschritten werden.
Tropischer Regenwald
In den Gebieten beiderseits des Äquators wachsen riesige Urwälder, die die Erde wie einen grünen Gürtel umgeben. Die hohe Artenzahl (Pflanzen und Tiere), die der Urwald beherbergt, machen sein ökologisches System sehr stabil. Vor dem Raubbau des Menschen sind die Urwälder jedoch nicht geschützt: Obwohl hinreichend bekannt ist, daß sich das Klima durch die Urwaldrodung weltweit verändert, wird nach offiziellen Schätzungen jedes Jahr eine Fläche, die dreimal so groß ist wie die Schweiz, gerodet.
Tropopause
Grenzschicht zwischen Troposphäre und Stratosphäre.
Troposphäre
Bezeichnung für das »unterste Stockwerk« der Atmosphäre, wo fast der gesamte Wasserdampf der Atmosphäre enthalten ist und sich das Wettergeschehen abspielt. Hier vollziehen sich auch die Ozonbildungsvorgänge, die man zusammenfassend als Sommer-Smog bezeichnet (Smog). Die T. ist gekennzeichnet durch eine Temperaturabnahme nach oben von 6 bis 8 °C pro Kilometer.
Tschernobyl
Der Reaktorunfall von Tschernobyl im Jahr 1986 war der bisher größte Unfall in der Geschichte der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Als Folge der Freisetzung radioaktiver Stoffe wurden weite Gebiete Europas kontaminiert (Kontamination). In Deutschland war insbesondere das Gebiet südlich der Donau betroffen. Die am Boden abgelagerten radioaktiven Stoffe verursachten eine äußere Bestrahlung der Menschen und gelangten zudem noch in die Nahrungskette. Beide Pfade führten zu einer zusätzlichen Strahlenexposition, die aber im Vergleich zu der ohnehin vorhandenen natürlichen Strahlenexposition nur gering war.
TUIS
Das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungs-System (TUIS) der deutschen chemi-schen Industrie bietet Fachwissen und Hilfe bei Transportunfällen mit chemischen Produkten. Das TUIS-Hilfeleistungssystem mit ca. 150 Mitgliedsfirmen der Chemieindustrie umfasst tele-fonische Beratung, fachkundige Beratung am Unfallort sowie den Einsatz von Werksfeuerweh-ren.
