EU-einheitliche Anforderungen im Reiseverkehr
Reisen mit Heimtieren - Infos über das Mitführen tierischer Erzeugnisse im Reiseverkehr
Reisen mit Heimtieren
Zum Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut gelten seit dem 3. Juli 2004 für Reisen mit Heimtieren (Hund, Katze und Frettchen) die Regelungen der EU-Verordnung (EG) Nr. 998/2003.
Alles Wissenswerte zu den Anforderungen bei Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU bzw. aus Drittländern in die EU finden Sie im Bereich "Weiterführende Informationen" am Ende dieser Seite.
Wichtig:
Tiere, die die Anforderungen nicht erfüllen, müssen auf Kosten des Einführers in das Herkunftsland zurückgesendet oder für die bis zur Erfüllung der Gesundheitsanforderungen erforderliche Zeit kostenpflichtig in amtlicher Quarantäne untergebracht werden. In Einzelfällen – bei Vorliegen eines entsprechenden Krankheitsverdachts – kann die Tötung angeordnet werden!
Infos über das Mitführen tierischer Erzeugnisse im Reiseverkehr (Reiseproviant)
Um die Einschleppung von Tierseuchen durch das Mitführen tierischer Erzeugnisse im Reiseverkehr in die Europäische Union zu verhindern, wurde mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 206/2009 eine einheitliche Regelung geschaffen. Diese ist ab dem 1. Mai 2009 verbindlich anzuwenden.
Alles Wissenswerte zum Thema Reiseproviant finden Sie im Bereich "Weiterführende Informationen"am Ende dieser Seite.
Weiterführende Informationen
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Infos über den Reiseverkehr mit Heimtieren
- Informationen der Europäischen Union
- Informationen der Grenzkontrollstelle Flughafen München
- Informationen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
