Tiergesundheit und Tierschutz in Bayern
www.tiergesundheit.bayern.de. Die Gesundheit von Tieren zu erhalten, zu fördern bzw. wiederherzustellen, ist ein wichtiges Ziel des bayerischen Umwelt- und Gesundheitsministeriums. Über die Verwertung von Nutztieren haben die erzeugten tierischen Lebensmittel unmittelbare Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen. Durch sich unter Umständen seuchenartig ausbreitende Tierkrankheiten haben aber auch die Produzenten erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Nicht zuletzt fordert der Gedanke des Tierschutzes eine Verantwortung und Fürsorge des Menschen für das Tier.
Aufgaben im Tierschutz
Die Tierschutzgesetzgebung regelt das Verhalten des Menschen gegenüber dem Tier. Im Grundsatz dürfen einem Tier nicht ungerechtfertigt Schmerzen oder Leiden zugefügt werden
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Tierschutzpreis
Auch 2013 zeichnet das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit wieder besonderes Engagement für den Schutz von Tieren mit dem Bayerischen Tierschutzpreis aus
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Tierkrankheiten und -seuchen
Öffentliches Interesse, Gefahrenabwehr, Schutz der Gesundheit des Menschen und der Tiere sind Gründe für die staatliche Bekämpfung von Tierseuchen
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Tierschutzbeirat
Der Tierschutzbeirat berät den für Tierschutz zuständigen Minister in allen Angelegenheiten des Tierschutzes
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Reisehinweise für Mensch und Tier
Für den Reiseverkehr mit bestimmten Heimtieren (Hund, Katze, Frettchen), und bei der Einfuhr von Reiseproviant, gelten zum Schutz vor Verbreitung von Krankheiten verschärfte Regelungen
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Futtermittel für Nutz- und Heimtiere
Einwandfreie Futtermittel sind Voraussetzung für gesunde Tiere und für gesunde Lebensmittel. Aus diesem Grund werden Futtermittel-unternehmer überwacht und Futtermittel untersucht
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Arzneimittel für Tiere
Bei der Verwendung von Tierarzneimitteln ist der Schutz von Tier und Mensch sicherzustellen, insbesondere, wenn sie bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, eingesetzt werden
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Antibiotikaresistenz - Förderung von Maßnahmen
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) beabsichtigt, Maßnahmen zur Minimierung der Übertragung von antibiotikaresistenten Bakterien oder Antibiotikaresistenz-eigenschaften im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung zu fördern. Die Maßgaben zur Förderung entsprechender Vorhaben sind der Richtlinie des BMELV zu entnehmen
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