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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln

Bei der Verwendung von Tierarzneimitteln ist der Schutz von Tier und Mensch sicherzustellen, insbesondere, wenn Arzneimittel bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, eingesetzt werden.

Der Verkehr mit Arzneimitteln ist gesetzlich geregelt. Für Menschen und Tiere ist in Deutschland ein gemeinsames Gesetz vorhanden, das kurz als Arzneimittelgesetz (AMG) bezeichnet wird.

Für Tierarzneimittel gibt es eine Reihe von Sonderregelungen, die dazu dienen, einerseits die Versorgung unserer Tiere mit Arzneimitteln zu sichern, andererseits aber dafür zu sorgen, dass durch die Verwendung der Arzneimittel insbesondere für den Verbraucher von Lebensmitteln, die von Tieren gewonnen werden, kein Schaden entsteht.

Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln wird von den Ländern vollzogen. Tierarzneimittel werden von der Herstellung über die Vertriebswege bis hin zu den tierärztlichen Hausapotheken und der Anwendung z. B. in den landwirtschaftlichen Betrieben mit Nutztierhaltung überwacht. Zuständig für die Überwachung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften bei Tierhaltern und Tierärzten ist die Kreisverwaltungsbehörde.

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